Was ist eine Naturgefahrenversicherung?

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei Schäden durch: Starkregen/Überschwemmung/Rückstau. Hochwasser.

Was zahlt die Versicherung bei Elementarschäden?

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab. Erfasst sind u.a. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee und Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche. Der Versicherungsschutz ist nur in Kombination mit einer Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu vereinbaren.

Wer sollte eine Elementarversicherung abschließen?

Ob eine Elementarversicherung sinnvoll und notwendig ist, muss jede Person selbst entscheiden. Bei einer Wohngebäudeabsicherung ist der Schutz meist ratsam, da beispielsweise auch ein schwaches Erdbeben zu schweren Schäden an der Fassade führen kann. Bei einer Hausrat hingegen, ist die Notwendigkeit bedarfsabhängig.

Was ist ein Versicherungsverhältnis?

Der Begriff Versicherungsverhältnis definiert sich als Rechtsverhältnis zwischen zwei oder auch mehreren Parteien. Der Zweck des Rechtsvertrages ist ein zu gewährender Versicherungsschutz für eine…

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Was ist Grundlage eines Versicherungsverhältnisses?

Die Grundlage jeden Versicherungsverhältnisses ist also der Versicherungsvertrag. Ein Versicherungsvertrag wird beschrieben als ein Vertrag, der ein definiertes Risiko des Versicherungsnehmers gegen eine Prämienzahlung durch eine ebenfalls zumeist definierte oder auch dem Einzelfall angepasste Leistung abzusichern.

Ist das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses möglich?

Das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses kann diverse Gründe haben. So ist die gesetzliche direkte Begründung möglich, das heißt das Vertragsverhältnis, wie beispielsweise bei der Sozialversicherung, kommt ohne weiteres Zutun des Bürgers zustande.

Was ist ein Versicherungsvertrag?

Ein Versicherungsvertrag wird beschrieben als ein Vertrag, der ein definiertes Risiko des Versicherungsnehmers gegen eine Prämienzahlung durch eine ebenfalls zumeist definierte oder auch dem Einzelfall angepasste Leistung abzusichern. Das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses kann diverse Gründe haben.