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Was ist eine Original Police?
Versicherungsschein oder Versicherungspolice? Der Versicherungsschein ist eine Urkunde, die schriftlich bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und Versicherungsnehmer besteht. Ein Versicherungsschein wird auch als Police (Französisch für „Nachweis“) oder Versicherungspolice bezeichnet.
Ist eine Versicherungspolice ein Wertpapier?
Die Police dient dem Beweis des Abschlusses und des Inhalts (VVG 12) eines Versicherungsvertrages. Sie ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen der Versicherung, sondern vielmehr ein Ausfluss daraus. Sie ist kein Wertpapier, wird jedoch hinsichtlich der Kraftloserklärung diesen gleichgestellt (VVG 13).
Was macht man mit einem Versicherungsschein?
Ein Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt, ist der direkte Nachweis über Deinen bestehenden Versicherungsschutz und dient als Beweisurkunde. Nur mithilfe dieser gültigen Urkunde kannst Du als Versicherungsnehmer nachweisen, dass Du eine entsprechende Police abgeschlossen hast.
Was ist eine Versicherungspolice bei einer Lebensversicherung?
Versicherungspolice bei einer Lebensversicherung. Ein Beispiel ist der garantierte Rückkaufswert bzw. dessen Berechnung. In der Police wird also festgeschrieben, auf welchen garantierten Rückkaufswert der Versicherte zu welchem Zeitpunkt einen Anspruch hat, wenn er den Vertrag kündigen möchte.
Was ist eine Versicherungspolice?
Diese wird auch Versicherungsschein genannt, welcher den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung darstellt und alle wichtigen Vertragsinhalte zusammenfasst. Regelungen zur Versicherungspolice (also zum Versicherungsschein) an sich finden sich in § 3 VVG. Eine Legal definition besteht jedoch nicht.
Wie kann die Versicherungspolice ausgestaltet werden?
In Ausnahmefällen kann die Versicherungspolice aber auch als Order- oder echtes Inhaberpapier ausgestaltet werden, etwa in der in der Transport- und Seeversicherung. Dieser Weg erleichtert die Übertragung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vgl. dazu §§ 363, 784 HGB [Handelsgesetzbuch]).
Wie kann die Versicherungspolice als Inhaberpapier ausgestellt werden?
Nach § 4 Absatz 1 VVG, der ebenso wie Absatz 2 die Ausstellung einer Urkunde voraussetzt, kann die Versicherungspolice auch als Inhaberpapier, also auf den Inhaber ausgestellt werden. In diesem Fall handelt es sich dann um ein sog. hinkendes Inhaberpapier, welches ein qualifiziertes Legitimationspapier i.S.d.