Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist eine Petition oder eine Bitte?
- 2 Wie geht’s mit Petitionen?
- 3 Kann man eine Petition als Brief verschicken?
- 4 Wie kann ich eine Petition starten?
- 5 Wer müsst eine Petition ins Leben rufen?
- 6 Was ist das Grundrecht für Online-Petitionen?
- 7 Was ist eine Unterschrift für eine Petition?
- 8 Wie kann ich eine Petition elektronisch übersenden?
- 9 Wie ist das Petitionsrecht in der Schweiz verankert?
- 10 Was ist eine Beschwerde?
- 11 Wie muss eine Petition gewürdigt werden?
- 12 Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?
Was ist eine Petition oder eine Bitte?
Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.
Wie geht’s mit Petitionen?
Worum geht´s. Petitionen sind ein extrem wichtiges und erfolgreiches Mittel um Firmen, Politik usw. zu Handlungen zu bewegen. Grundsätzlich kann eine Petition als eine Forderung verstanden werden, die von möglichst vielen Menschen gleichzeitig gestellt und gesammelt übergeben wird.
Was ist das Grundrecht auf Petition?
Grundrecht auf Petition. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung, insbesondere also auch an den Deutschen Bundestag, zu wenden.
Kann man eine Petition als Brief verschicken?
Man kann die Petition als Brief oder im Internet verschicken. Schickt man eine Petition an eine Behörde, die nicht zuständig ist, muss die Behörde die Petition an die richtige Stelle weiterleiten. Behörden oder zum Beispiel der Bundestag müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die Petition zum Beispiel in einer Sitzung bearbeiten.
Wie kann ich eine Petition starten?
Auch wenn ihr also eine autonome Gruppe seit oder als Einzelperson aktiv, könnt ihr/kannst du eine Petition starten. Es ist sinnvoll einen Absender oder eine Kontaktadresse anzugeben, damit klar ist, wer die Petition ins Leben gerufen hat, damit sich der Petitionslistenempfänger ggf. bei euch melden kann – z.B.
Wie kann man die Petitionen aufschreiben?
Man muss Petitionen aufschreiben. Man muss erkennen, wer sie geschrieben hat. Man schickt die Petition an eine Behörde oder an eine Volksvertretung, wie zum Beispiel an den Bundestag. Man kann die Petition als Brief oder im Internet verschicken.
Wer müsst eine Petition ins Leben rufen?
Ihr müsst kein Verein sein um eine Petition ins Leben zu rufen- als „Absender“ gelten alle Menschen, die unterschrieben haben. Besonders bei Online-Petitionen ist es auch Einzelpersonen möglich, eine große Zahl an Mitzeichner*innen zu sammeln. Auch wenn ihr also eine autonome Gruppe seit oder als Einzelperson aktiv,…
Was ist das Grundrecht für Online-Petitionen?
Ein Beispiel für die Wirkungskraft von Online-Petitionen, aber leider auch eine Ausnahme. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht! „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17, Grundgesetz).
Was ist das Petitionsrecht in Deutschland?
In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“. – Art. 17 GG.
Was ist eine Unterschrift für eine Petition?
Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.
Wie kann ich eine Petition elektronisch übersenden?
Sie muss ihren Initiator, Petent genannt, ausweisen. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Petition über ein Online-Formular des Deutschen Bundestages elektronisch zu übersenden. . Liegt die Petition dem Ausschuss vor, bittet dieser die zuständigen Institutionen (z.B. Ministerien, Bundesämter) um eine Stellungnahme und prüft danach die Petition.
Was ist eine eidgenössische Petition?
Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.
Wie ist das Petitionsrecht in der Schweiz verankert?
In der Schweiz ist das Petitionsrecht im Artikel 33 der Bundesverfassung verankert. Der Artikel besagt, dass jede Person in der Schweiz das Recht hat eine Petition an eine Behörde zu richten, ohne daraus Nachteile zu erfahren. Die empfangende Behörde muss die Petition zur Kenntnis nehmen.
Was ist eine Beschwerde?
Als Beschwerde wird allgemein die Äußerung eines Kunden bezeichnet, die eine Unzufriedenheit ausdrückt und mit einer Forderung an den Verkäufer oder Dienstleister verbunden ist. Eine Beschwerde dient hauptsächlich dazu, seinem Unmut Luft zu machen. Bei einer Beschwerde gibt es keinen Rechtsanspruch gegenüber einer Einrichtung.
Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?
Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:
Wie muss eine Petition gewürdigt werden?
Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.
Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?
17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.