Was ist eine Privatstraße?

Eine Privatstraße oder ein Privatweg ist allgemein betrachtet ein Verkehrsweg (oder eine Verkehrsfläche), der sich nicht in der Baulast der öffentlichen Hand befindet, sondern im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Gegensatz ist die öffentliche Straße.

Wer darf Privatstraße nutzen?

Zusammenfassung Rechtslage Wegerecht und Privatstrasse Grundsätzlich hat jeder Besitzer eines Gebäudes, das Recht dieses auch über einen Weg oder Straße zu erreichen. Selbst wenn das Haus erst in der Planungsphase ist, wird die Baugenehmigung nur erteilt, wenn das Wegerecht gesichert ist.

Was bedeutet das Zeichen eingeschränkter Winterdienst?

Um auf solche Straßen aufmerksam zu machen, welche nicht von Schnee geräumt und auf welchen nicht gestreut wird, stellt die Stadt „eingeschränkter Winterdienst“-Schilder auf. Auf allen anderen Straßen muss kein Winterdienst geleistet werden, also braucht auch kein Schild aufgestellt werden.

Wie ist die Rechtslage auf einer Privatstraße?

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In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein. Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage? Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen: Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.

Was hat der Besitzer einer Privatstraße zu verbieten?

Der Besitzer einer Privatstraße hat das Recht, anderen Verkehrsteilnehmern das Befahren bzw. die Nutzung der Straße zu verbieten. Das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung kann beispielsweise durch ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – Durchgang verboten“ kenntlich gemacht werden.

Was ist das Eigentumsrecht von Privatstraßen?

Das Eigentumsrecht sieht vor, die Nutzung einer Privatstraße durch Dritte zu untersagen, davon gibt es jedoch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn ein dringendes öffentliches Interesse vorliegt, welches schwerer wiegt, als die Interessen des Eigentümers.

Was sagt die Bezeichnung „Privatstraße“?

Die Bezeichnung „Privatstraße“ sagt schon das meiste über die Zuordnung so einer Verkehrsfläche, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befindet. Dieser Ratgeber liefert Informationen über Nutzung, Errichtung und Erhaltung von Privatwegen und Straßen.


Eine Privatstraße ist ein Verkehrsweg, der nicht dem öffentlichen Verkehrsraum angehört, sondern Eigentum einer Privatperson ist. Dabei wird zwischen einer reinen Privatstraße und einer halböffentlichen Privatstraße unterschieden.

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Warum muss man eine Privatstrasse bauen?

Leider ist das nicht immer so und der Bauherr muss eine Strasse als Zufahrt zu seinem neuen Haus bauen, in der Regel eine Privatstrasse. In den Erschliessungsplänen der Gemeinde steht, welche Vorschriften diese Zufahrt erfüllen muss.

Wer ist der Besitzer der Privatstrasse?

Die Privatstrasse gehört dem Besitzer des Grünland-Gründstückes, wir erhalten ein Geh- und Fahrtrecht. Derzeit gibt es im Entwurf des Notar-Vertrags noch keine Regelung über die Kostenbeteiligung für den Strassenerhalt (sollte demnächst asphaltiert werden).

Ist der Eigentümer einer Privatstraße eigenverantwortlich?

Während der Eigentümer einer reinen Privatstraße alle Regeln zur Nutzung eigenverantwortlich festlegen kann, gilt dies bei halb-öffentlichen Straßen nur bedingt. Denn gibt er sein Grundstück für den öffentlichen Verkehr frei, übernimmt er automatisch auch gewisse Pflichten.

Was gibt es im Bereich der öffentlichen Straßen?

Im Bereich der öffentlichen Straßen gibt es eine Besonderheit, von der nur der Bund, nicht aber Länder und Kommunen Gebrauch machen können, und zwar die staatlichen Privatstraßen. Obwohl sie der öffentlichen Hand gehören, können Verkehrsflächen auch der allgemeinen Nutzung entzogen werden, indem sie der Öffentlichkeit nicht gewidmet werden.

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Ist die Nutzung von Privatstraßen untersagt?

Zum Beispiel durch ein Schild wie: „Privatweg: Nutzung auf eigene Gefahr“ oder „Privatweg: kein Winterdienst“. Man könnte nun annehmen, dass die Nutzung eigenen Besitztums durch Dritte bei einer reinen Privatstraße in jedem Fall untersagt werde könne, aber weit gefehlt. In Zeiten knappen Wohnraums werden häufig Wohnhäuser in zweiter Reihe gebaut.

Wer ist verantwortlich für den Bau und den Unterhalt der Privatstraße?

Verantwortlich für den Bau und den Unterhalt der Privatstraße ist der private Eigentümer und ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht. „Reine“ Privatstraßen sind in der Regel nicht für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben und werden entsprechend gekennzeichnet oder abgesperrt.

Ist der Grundstücksbesitzer verantwortlich für die Privatstraße?

Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können. Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer.


Was ist die Rechtslage der Privatstrasse?

Zusammenfassung Rechtslage Wegerecht und Privatstrasse Grundsätzlich hat jeder Besitzer eines Gebäudes, das Recht dieses auch über einen Weg oder Straße zu erreichen. Selbst wenn das Haus erst in der Planungsphase ist, wird die Baugenehmigung nur erteilt,…