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Was ist eine steuerliche Mitunternehmerschaft?
So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütungen an die Mitunternehmer mit Auswirkung auf die Höhe der festzustellenden Einkünfte.
Ist die Besteuerung einer Personengesellschaft versteuert?
Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünfte auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuert. Daraus folgt, dass bei der Besteuerung einer Personengesellschaft eine Reihe von Besonderheiten beachtet werden muss.
Ist die Gewinnverteilung bei einer GmbH gleichzusetzen?
Die Gewinnverteilung bei einer GmbH ist nicht gleichzusetzen mit den Gehaltszahlungen. Denn: Gehälter zahlen Sie vor der Gewinnverteilung aus und mindern den Gewinn, der nachher ausgeschüttet werden könnte. Die ausgeschütteten Gewinne, die Sie im Rahmen der Gewinnverteilung erhalten haben, müssen versteuert werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Besteuerung der Personengesellschaften?
Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns.
Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler?
Die Partnerschaftsgesellschaft ist somit die ideale Rechtsform für Freiberufler, die nicht alleine, sondern mit mehreren Leuten zusammen ein Unternehmen gründen wollen. Die Gründung an sich geht sehr unproblematisch, lediglich die Haftung muss geklärt werden. Davon abhängig wird dann entweder eine PartG oder eine PartG mbB gegründet.
Was ist eine Partnerschaft der Steuerberater A und B?
In einer Partnerschaft der Steuerberater A, B und C wird A mit dem Veranlagungsfall eines Mandanten beauftragt. A übersieht die Möglichkeit eines Abzugs von ausländischer Steuer.