Was ist eine Umsatzsteuersonderprüfung?

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist – wie der Name bereits verrät – etwas Besonderes in der Reihe der Betriebsprüfungen. Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung werden bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung meist einzelne Sachverhalte und nicht der komplette betroffene Zeitraum von A bis Z kontrolliert.

Wie oft Umsatzsteuer Sonderprüfung?

Umsatzsteuersonderprüfung. Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuerprüfung anordnen. Hier werden jedoch nicht gleich mehrere Jahre geprüft, sondern meist nur ein Jahr oder einige Monate.

Wie lange dauert eine Außenprüfung?

Dauer der Betriebsprüfung Bei kleinen Selbstständigen reichen zumeist wenige Tage aus. Bei größeren Unternehmen kann sich die Prüfung hingegen auch schon einmal über mehrere Wochen hinziehen. Neben dem Prüfungstermin muss der Ort der Betriebsprüfung festgelegt werden.

Wie lange darf eine Betriebsprüfung vom Finanzamt dauern?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer einer Betriebsprüfung kann bei Kleinbetrieben lediglich 1 bis 2 Tage betragen. Die Zeit für eine Außenprüfung durch das Finanzamt bei großen Firmen erhöht sich natürlich. In diesen Fällen dauert sie oftmals einige Wochen.

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Was ist eine Sonderprüfung?

Die Sonderprüfung ist eine besondere Ausgestaltung einer Maßregel zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführer. Da es sich bei der Sonderprüfung anders als bei dem Individualrecht des § 51 a GmbHG um ein Kontrollinstrument der Gesellschaftergesamtheit handelt, bedarf es eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.

Was ist eine Sonderprüfung im GmbH-Recht?

Rechtsgrundlage für eine Sonderprüfung im GmbH-Recht ist § 46 Nr. 6 GmbHG. Die Sonderprüfung ist eine besondere Ausgestaltung einer Maßregel zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführer.

Was sind die Ergebnisse von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen?

Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen.

Was ist eine außerordentliche Sonderprüfung?

Sonderprüfung ist eine vom deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgesehene außerordentliche Prüfung. Dazu zählen die konzernrechtliche Sonderprüfung nach § 315 AktG. Die Prüfungen dienen der außerordentlichen Aufklärung bestimmter Sachverhalte, insbesondere des Verhaltens von Gründern und Geschäftsleitern (Vorstand, Aufsichtsrat).

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