Was ist eine Werklohnforderung?

Als Werklohn wird die in einem Werkvertrag nach dem Paragrafen 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbarte Vergütung bezeichnet. Danach hat das Bauunternehmen selbst bei einer fehlenden Vereinbarung einen Vergütungsanspruch, wenn die erbrachte Leistung üblicherweise nur „gegen eine Vergütung zu erwarten“ ist.

Wann gilt werkvertragsrecht?

Zwischen Besteller und Unternehmer muss ein wirksamer Werkvertrag bestehen. Das Werk muss einen Sach- oder Rechtsmangel im Sinne des § 633 BGB aufweisen. Der Besteller muss dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Diese Frist muss auch angemessen gewesen sein.

Was ist das Fälligkeitsdatum?

Das Fälligkeitsdatum ist die Grundlage für die Entscheidung, ob der OP zur Zahlung vorgeschlagen werden soll oder nicht. Beispiel 1: Am Mittwoch wird der wöchentliche Zahlungslauf vorbereitet. Die Zahlung soll am Donnerstag durchgeführt werden. Da die nächste Zahlung erst am darauf folgenden Mittwoch erfolgt,…

Wie verwechselst du Fälligkeit und Zahlungsziel auf deiner Rechnung?

Verwechselst du zum Beispiel die Begriffe Fälligkeit und Zahlungsziel auf der Rechnung, kann auch das die Zahlung verzögern. Erst ab Fälligkeitsdatum beginnt die Zahlungsfrist für eine Zahlung innerhalb des vereinbarten Rahmens. Achte also genau darauf, wie du die Zahlungsbedingungen auf deine Rechnungen schreibst.

LESEN:   Was veranderte die 60er Jahre in Deutschland?

Was heißt „Fälligkeit“?

Hierbei gilt grundsätzlich: Eine Rechnung wird immer sofort fällig. „Fälligkeit“ heißt: Wenn der Empfänger einer Rechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht zahlt, befindet er sich in Verzug. Jedoch räumt der Gesetzgeber dem Kunden eine Verlängerung ein.

Was ist die Fälligkeit und die Erfüllbarkeit?

In der Regel wird die Forderung gleichzeitig fällig und erfüllbar. Dennoch ist stets zwischen den beiden Begriffen zu unterscheiden. Während die Fälligkeit den Zeitpunkt bezeichnet, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann, meint die Erfüllbarkeit den Zeitpunkt, ab dem der Schuldner leisten darf, der Gläubiger durch Nichtannahme der