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Was ist eine Zeitgebühr?
Die Zeitgebühr ist wie die meisten übrigen Gebühren eine Rahmengebühr. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 13 StBVV je angefangene halbe Stunde. Dies bedeutet, dass der Zeitaufwand für die jeweilige Tätigkeit – soweit es sich um einen zusammenhängenden Zeitaufwand (z.
Wann Zeitgebühr Steuerberater?
Anstelle der Wertgebühr kann nach Zeit abgerechnet werden, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen. Dies hängt davon ab, ob der Steuerberater in der Lage ist, den Wert des Interesses (§ 10 Abs. 1 Satz 3 StBVV) ohne langwierige Zusatzermittlungen zu schätzen.
Welche Tätigkeiten werden mit der Zeitgebühr abgerechnet?
Mit einer Zeitgebühr anstelle der Wertgebühr werden Tätigkeiten abgerechnet, für die es in der StBVV einen Gebührentatbestand für die Berechnung einer Wertgebühr gibt, bei denen der Gegenstandswert jedoch auch nicht auf dem Wege der Schätzung ermittelt werden kann. Darunter fallen z. B.:
Wie kann eine höhere Zeitgebühr vereinbart werden?
Eine höhere Zeitgebühr kann gem. § 4 StBVV vereinbart werden. Mehr zu der Vereinbarung einer höheren Vergütung erfahren Sie hier. Die Zeitgebühr beträgt 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Bei der Bestimmung der Höhe der Zeitgebühr sind die Gebührenbestimmungsfaktoren des § 11 StBVV zu beachten.
Wie hoch ist die Zeitgebühr bei StBVV?
Die Zeitgebühr beträgt 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Bei der Bestimmung der Höhe der Zeitgebühr sind die Gebührenbestimmungsfaktoren des § 11 StBVV zu beachten. Maßgeblich kommt es auf die Bedeutung der Angelegenheit und die Schwierigkeit der Tätigkeit an. Nicht entscheidend ist, wer die Leistung erbracht hat.
Wie wird die WertGebühr berechnet?
Die Wertgebühr wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat – der sogenannte Gegenstandswert –, und bestimmt sich nach den Gebührentabellen A bis D der StBVV und dem anzuwendenden Zehntelsatz.