Was ist Einkommen bei Wohngeld?

Das wohngeldrechtlich anzurechnende Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder (nicht vom Wohngeld ausgeschlossenen) abzüglich bestimmter Abzugs- und Freibeträge. Die Höhe der Einkünfte ist nachzuweisen.

Was bedeutet Freibetrag bei Wohngeld?

Die Freibeträge nach § 17 WoGG sind zur Ermittlung des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder von der Summe der nach den §§ 14 bis 16 WoGG ermittelten Jahreseinkommen abzusetzen. Die Freibeträge stehen nur den nicht vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedern zu.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Wohngeld?

Das erhebliche Vermögen beim Wohngeld bezeichnet das Vermögen, das die Freigrenze von 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Liegt erhebliches Vermögen vor besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

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Was kann mit dem neuen Wohngeld bezogen werden?

Hinweis: Mit dem neuen Wohngeld kann jedoch in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Wohngeld?

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können.

Was ergibt sich vom Anspruch auf Wohngeld?

Der konkrete Anspruch auf Wohngeld ergibt sich vielmehr aus § 4 Wohlgeldgesetz und hängt von den folgenden Faktoren ab: Eine fixe Einkommensgrenze existiert zwar nicht, aber es ist zu beachten, dass Wohngeld gemäß § 1 Absatz 1 WoGG der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient.

Wie lange ist der Wohngeldantrag bewilligt?

Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

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