Was ist für die Führung des Aktienregisters verantwortlich?

Für die Führung des Aktienregisters ist die Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Führung eines Aktienregisters ist für die Aktiengesellschaft eine Pflicht. Das Aktienbuch über Namenaktionäre kann der Verwaltungsrat selber führen oder basierend auf ein Organisationsreglement delegieren.

Was betrifft die Angaben über das Aktienkapital?

Dies betrifft die Angaben über das Aktienkapital (durch Aktiensplit, Kapitalerhöhung usw.), die persönlichen Informationen über die Gesellschafter (Name, Adresse) sowie die Angaben über die Aktien (durch Übertragungen, Verpfändung, Einräumung einer Nutzniessung etc.).

Wie hat die Gesellschaft Zugriff auf das Aktienbuch in der Schweiz?

Die Gesellschaft hat einen jederzeitigen Zugriff auf das Aktienbuch respektive Verzeichnis über wirtschaftlich Berechtigte in der Schweiz zu gewährleisten ( Art. 686 Abs. 1 S. 2 und Art. 697 l Abs. 5 OR). Der Zugang erfolgt durch einen Verwaltungsratsmitglied resektive Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz ( Art. 718 Abs. 4 OR ).

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Ist es möglich, ein schweizerisches Aktienregister zu führen?

Jeder schweizerischen Aktiengesellschaft obliegt es, ein Aktienregister über ihre Namenaktionäre zu führen. Seit 01.07.2015 müssen nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften auch wirtschaftlich Berechtigte in einem Verzeichnis erfassen. Haben Sie keine Zeit? Lesen Sie die kurze Version dieses Artikels.

Welche gesetzliche Vorschriften gelten für Aktienzertifikate?

Im Gesetz finden Sie keine ausdrückliche Regelung zum Erstellen von Aktienzertifikaten. Das Schweizerische Bundesgericht hat jedoch beschlossen, dass die Aktienzertifikate einzelnen Aktien rechtlich gleich stehen ( BGE 86 II 95, 98 ). Für die Aktienzertifikate gelten entsprechende gesetzliche Vorschriften.

Wie trägt die Gesellschaft die persönlichen Daten des neuen Aktionärs ein?

Die Gesellschaft trägt die persönlichen Daten des neuen Aktionärs in das Aktienbuch oder Aktienregister ein. Bei Das-aktienregister.ch können Sie diese Daten im Aktienbuch online verfassen. Erstellen Sie Ihr Aktienbuch online und laden Sie sich sofort Ihre PDF Aktienzertifikate in nur 5 Minuten herunter.

Was ist die führungspflicht der Aktiengesellschaft?

Führungspflicht der Aktiengesellschaft. Das Gesetz verpflichtet die Aktiengesellschaften über ein Aktienregister zu verfügen. Für Namenaktien muss die Aktiengesellschaft ein Aktienbuch (Art. 686 Abs. 1 OR) und für Inhaberaktien ein Aktionärsverzeichnis (Art. 697 l Abs. 1 OR) führen.

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