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Was ist in Bezug auf Eigentum geschützt?
Neben dem Sacheigentum schützt Art. 14 beschränkt dingliche Rechte, etwa Dienstbarkeiten und Pfandrechte. Ebenfalls als Eigentum gelten schuldrechtliche Forderungen. Geschützt werden zudem Immaterialgüterrechte, beispielsweise Urheber- und Markenrechte.
Was bedeutet Artikel 15?
Artikel 15 sagt: Der Staat kann Grund und Boden, Natur-Schätze und Produktions-Mittel vergesellschaften. Grund und Boden sind zum Beispiel Wiesen oder Wald. Natur-Schätze sind zum Beispiel Kohle-Bergwerke. Vergesellschaften bedeutet, das Bergwerk oder die Fabrik gehören dann allen Menschen gemeinsam.
Was ist Eigentum in Deutschland?
Eigentum (Deutschland) Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position. Für das Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache. Hiernach kann der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung
Was sind Eigentum und Erbrecht?
Als Eigentum gelten in diesem Zusammenhang alle vermögenswerten Positionen, die die Rechtsordnung einer Person zuordnet. Art. 14 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wie folgt: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.
Wie darf der Eigentümer mit seiner Sache verfahren?
Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten.