Was ist Kaution und Courtage?

Bei der Provision handelt es sich um ein Entgelt, das für eine Vermittlungstätigkeit geleistet wird. Die Provision ist auch keine Sicherheitsleistung, sondern eine Gegenleistung für eine Dienstleistung des Maklers. Sie hat endgültigen Charakter und wird im Gegensatz zur Kaution nicht zurückgezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Provision?

Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Provision? Vermieter dürfen von ihren Mietern beim Einzug eine Kaution verlangen. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt oder Schäden an der Wohnung verursacht. Die Provision hingegen wird beim Auszug nicht zurückgezahlt.

Welche Leistungen hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten?

Diese Leistung hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten, die Kosten für die Instandhaltung können auch nicht auf den Mieter umgelegt werden, sondern müssen vom Vermieter selbst getragen werden, das regeln die §§535 und 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ebenfalls können Schäden an der Wohnung nicht verjähren.

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Kann der Vermieter die Wohnung mitsamt Mieter anbieten?

Der Vermieter kann den Mieter jedoch nicht ohne weiteres „rausschmeißen“, er muss die Wohnung mitsamt Mieter am Markt anbieten, das regelt §566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Möglichkeit ist es, den Mieter mit einer Summe aus der Miete „herauszukaufen“. Die zweite, weitaus beliebtere und günstigere Methode ist die Eigenbedarfserklärung.

Was gilt für den eigentlichen Vermieter der Wohnung?

Das gilt zunächst einmal auch für den eigentlichen Eigentümer der Wohnung, den Vermieter. Auch der Vermieter muss also das Einverständnis des Mieters abwarten, wenn er die Wohnung betreten möchte, und kann nicht aus Prinzip Einlass fordern.

Wie kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Innerhalb enger durch das Mietrecht vorgegebener Grenzen und Fristen kann der Vermieter die Miete erhöhen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Gründe angeben und diese genau darlegen. So muss z. B. bei einer Mietanpassung an die ortsübliche Miete ein vorhandener Mietspiegel beachtet werden.

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