Was ist KBU?
In der gewerblichen Inhaltsversicherung findet man sie überall – die kleine Betriebsunterbrechung (KBU). Hierbei werden Kosten und entgangener Gewinn infolge einer Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden erstattet. Der Erstattungszeitraum (Haftzeit) ist auf 12 Monate begrenzt.
Was ist eine klein Bu?
Schäden durch entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufenden Kostenaufwand infolge eines Betriebssachmittelschadens sichert die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung („Klein-BU“) ab. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist unmittelbar an die Versicherung der Betriebsinhalte gekoppelt.
Was ist eine kleine Ertragsausfallversicherung?
Schäden durch entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufenden Kostenaufwand infolge eines Betriebssachmittelschadens sichert die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung („Klein-BU“) ab.
Was sind Wertsicherungsklauseln in Verträgen?
Bearbeitungsstand: 16.07.2019. Wertsicherungsklauseln (oder auch Preisgleitklauseln, Indexklauseln genannt) in Verträgen bezwecken die Sicherung gegen etwaigen Wertverfall der Forderung. Der Gläubiger soll auch künftig den Betrag erhalten, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldschuld entspricht.
Welche Vorschriften gibt es für die Gewinn- und Verlustrechnung?
In den US-amerikanischen Standards stellt die Gewinn- und Verlustrechnung das wichtigste Instrument der Berichterstattung dar; dennoch kennt US-GAAP ebenso wie die IFRS nur wenige Vorschriften für die formale Gliederung der GuV.
Wie lange bleiben die Versicherungsleistungen steuerfrei?
Versicherungsleistungen für beschädigte Sachen oder berechtigte Schadenersatzansprüche bleiben so lange steuerfrei, wie die Anschaffung der Sachen nicht steuerrelevant war. Sobald aber zuvor abgesetzte Sachen betroffen sind oder es sich um den Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen handelt, sind auch die Versicherungsleistungen zu versteuern.
Was versteht man unter Leistungsvorbehaltsklauseln?
Unter Leistungsvorbehaltsklauseln versteht man Vereinbarungen, nach denen die Höhe der Geldschuld bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen (Zeitablauf, wesentliche Änderung, Änderung einer Vergleichsgröße) durch die Parteien oder einen Dritten neu festgesetzt werden sollen.