Was ist mit Firma gemeint?

Die Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Der Begriff wird umgangssprachlich auch unter Kaufleuten meistens wesentlich weitergehend verwendet, womit das Unternehmen gemeint ist.

Was versteht man unter Firmenbeständigkeit?

Die Firmenbeständigkeit besagt, dass die Firma in bestimmten Fällen unverändert bestehen bleiben darf, obwohl die Firma unrichtig (unwahr) geworden ist.

Was versteht man unter der Firma eines Kaufmannes?

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Was versteht man unter Firmenwahrheit?

Der Grundsatz besagt, dass jede Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein muss und nicht über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers täuschen darf (irreführende Firmen).

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Welche Firmengrundsätze existieren?

Aus dem Regelungsgehalt des § 18 HGB heraus haben sich folgende Firmengrundsätze entwickelt:

  • 2.1 Eignung der Firma zur Kennzeichnung.
  • 2.2 Eignung der Firma zur Firmenunterscheidbarkeit.
  • 2.3 Firmenwahrheit.
  • 2.4 Firmenbeständigkeit.
  • 2.5 Firmeneinheit.
  • 2.6 Firmenöffentlichkeit.

Was versteht man unter Firmenausschließlichkeit?

Grundsatz des Firmenrechts, der bedeutet, dass sich (neue) Firmen an demselben Ort von bereits Bestehenden deutlich unterscheiden müssen (§ 30 HGB), damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

Welche 4 Firmenarten gibt es?

Was ist eine Firma? Definition; Firmenarten: Personenfirma, Phantasiefirma, Mischfirma, Sachfirma.

Was ist die Firmenklarheit?

bezieht sich hauptsächlich auf den Firmenzusatz, der zur Unterscheidung der Person oder des Geschäftsgegenstands dient. Darüber darf kein Zweifel und keine Täuschung hervorgerufen werden. Beispiel: »Karl Jensen Stahlgroßhandel« unzulässig, wenn nur Kleingeschäft mit Haushaltswaren besteht.

Was versteht man unter Firmenwahrheit und Firmenausschließlichkeit?

Der Grundsatz der Firmenwahrheit besagt, dass eine Firma weder über die Art des Geschäfts, noch über dessen Umfang oder Größe irreführen darf. Der Grundsatz der Firmenwahrheit ist in § 18 Absatz 2 HGB verankert.

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