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Was ist persönliche Betreuung?
Mit persönlicher Betreuung ist allgemein lediglich gemeint, dass der Betreuer den Betroffenen in bestimmten Zeitabständen besucht oder der Betreute in das Büro des Betreuers kommt, um sich zu besprechen.
Was muß ein Betreuer alles machen?
Der Betreuer hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden.
Wie wird ein gesetzlicher Betreuer gewählt?
Ein gesetzlicher Betreuer wird gewählt, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, selbst seine Entscheidungen zu treffen. Eine Grundlage dafür, eigene Entscheidungen zu treffen, ist der Vollbesitz der eigenen geistigen Fähigkeiten. Die Aufgaben von einem gesetzlichen Betreuer sind vielseitig und nicht zu unterschätzen.
Wie wichtig ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuer?
Der Gesetzgeber hat durch die Regelung von § 1908 b Ab. 1 S. 2 BGB immerhin deutlich gemacht, wie wichtig der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem ist. Wenn der Kontakt im Einzelfall zu gering ist, kann dies einen wichtigen Grund für die Entlassung des Betreuers darstellen.
Wie vertritt der Betreuer den betreuten?
In seinem Aufgabenbereich vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Dabei hat der gesetzliche Betreuer die Angelegenheiten im Sinne und zum Wohl des Betreuten im Rahmen der Aufgabenkreise zu regeln. Wichtige Entscheidungen sollten, soweit möglich, mit dem Betreuten vorher besprochen werden.
Wie kann eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden?
Eine gesetzliche Betreuung kann für einzelne, mehrere oder alle Aufgabenkreise angeordnet werden. In seinem Aufgabenbereich vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Dabei hat der gesetzliche Betreuer die Angelegenheiten im Sinne und zum Wohl des Betreuten im Rahmen der Aufgabenkreise zu regeln.