Was ist Teilzeitarbeit kurz erklärt?

eine regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer eines Betriebes. Vorherrschende Form der Teilzeitarbeit ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betrieblichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags erbracht wird. …

Was muss im teilzeitvertrag stehen?

Folgende Angaben müssen, egal ob im schriftlichen Arbeitsvertrag oder nach einer mündlichen Vereinbarung, schriftlich festgehalten werden: Die Kontaktdaten beider Vertragsparteien. Der Beginn und bei einer Befristung auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsort und die ausgeübte Tätigkeit.

Wann liegt Teilzeitarbeit vor?

Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder eine durch Kollektivvertrag festgelegte kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet.

Warum liegt die Teilzeitbeschäftigung vor?

Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder eine durch Kollektivvertrag festgelegte kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet. Beispiel:

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Was heißt „Teilzeitarbeit“?

„Teilzeitarbeit“ heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stun­den/ Woche) vorgesehen ist. Egal, ob Sie Stunden reduzieren oder wieder länger arbeiten wollen, Sie müssen mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef ausmachen:

Welche Voraussetzungen gibt es für ein teilzeitbeschäftigtes Arbeitnehmer?

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Welche Gründe gibt es für Arbeitnehmer, in Teilzeit zu arbeiten?

Warum sind Teilzeitkräfte schlechter als Vollzeitkräfte?

In § 4 Absatz 1 TzBfG ist festgelegt, dass Arbeitnehmer, die einen Teilzeitjob haben, deswegen nicht schlechter als Vollzeitkräfte behandelt werden dürfen. Eine Ausnahme ist allerdings dann gegeben, wenn eine unterschiedliche Behandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.