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Was ist versichert als Fitnesstrainer oder Personal Coach?
Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten versichert sind, die Ihr als Fitnesstrainer oder Personal Coach ausführt. So könnt Ihr zum Beispiel das Abhalten von Kursen, Outdoor-Aktivitäten wie Wandertouren oder die Einweisung an Trainingsgeräten individuell versichern.
Wie viel verdienen Fitnesstrainer und Personaltrainer?
Während ein angestellter Fitnesstrainer bei einer Einkommensspanne zwischen 1.400 und 3.000 Euro (brutto) im Durchschnitt circa 1.900 Euro verdient, steigt dieser Wert mit dem Grad der Weiterbildung, sodass zum Beispiel Group-Fitness- und Athletiktrainer um die 2.500 Euro und Personaltrainer bis zu 2.700 Euro im Schnitt verdienen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Fitnesstrainer?
Ausbildung zum Fitnesstrainer: Voraussetzungen, Inhalte und Struktur. Wenn Sie im Bereich Fitness eine Ausbildung anstreben, sollten Sie natürlich einige Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie sollten Sie sportliches Interesse mitbringen und bestenfalls bereits Erfahrungen im Kraft- und Ausdauertraining gesammelt haben.
Warum wird der Beruf des Fitnesstrainers ernster genommen?
Das führt dazu, dass der Beruf des professionellen Fitnesstrainers nicht nur ernster genommen wird als noch vor einigen Jahren, sondern aufgrund der steigenden Nachfrage zusätzliche Arbeitsplätze schafft. Sind auch Sie sportbegeistert und genießen die Arbeit mit sportlich motivierten Menschen? Möchten Sie Ihr Hobby zum Beruf machen?
Welche Haftung übernimmt der Verein als Körperschaft?
Für den Verein als Körperschaft besteht im Recht die sogenannte Organhaftung (§ 31 BGB). Demnach übernimmt der Verein Haftung für alle Schäden, die durch seine Organe verursacht werden:
Wie trägt der Vereinsvorstand die Haftung des Vereins?
Wenn der Vereinsvorstand (oder einzelne Vorstandsmitglieder) fahrlässig oder vorsätzlich falsch handeln, trägt er bei all diesen Aufgaben persönlich die Haftung des Vereins.
Wer haftet für vereinsrelevante Tätigkeiten?
Als juristische Person haftet der Verein für die vereinsrelevanten Tätigkeiten seiner Mitglieder. Handeln diese jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch, müssen Sie ebenfalls mit Ihrem Privatvermögen haften. In einigen Fällen haften Sie auch gemeinsam.