Was ist Voraussetzung für den Spendenabzug in Deutschland?

Voraussetzung für den Spendenabzug in Deutschland ist die Vorlage von Unterlagen, die eine genaue Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins oder der Stiftung ermöglichen. Diese Dokumentenvorlage hat durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen.

Was ist ein Spendenaufruf?

Trägt ein Spendenaufruf das Logo, ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und außerdem nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird. Flutkatastrophe in Deutschland: Was tun, wenn Angehörige vermisst werden?

Was sind die Gesamteinnahmen der Spendensammler?

Alle untersuchten Spendenorganisationen verfügen über jährliche Gesamteinnahmen zwischen 600.000 und einer Milliarde Euro. Ihre wesentliche Einnahmequelle sind Spenden. Mit Ausnahme von sechs Non-Profit-Organisationen lassen sich die Spendensammler einem der drei Haupttätigkeitsfelder zuordnen: Das Gesamtergebnis ist überraschend positiv.

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Was betrifft Spenden an Vereinigungen in anderen EU-Mitgliedsländern?

Dies betrifft Spenden an Vereinigungen in EU-Mitgliedsländer und Länder des EWR (EU-Mitgliedsländer und zusätzlich Island, Norwegen und Lichtenstein) Spenden an Vereinigungen in andere Länder wie z.B. USA, Kanada und an afrikanische, südamerikanische oder asiatische Länder sind generell nicht abziehbar.

Was ist die beste Umweltorganisation in Deutschland?

Laut einer im Jahr 2017 in Deutschland durchgeführten Umfrage ist die Mehrheit der Befragten der Meinung, dass WWF die Umweltorganisation ist, die die beste Arbeit leistet. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) gab im Jahr 2019 rund 11,8 Millionen Euro für die Unterstützung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen aus.

Ist Spenden an Organisationen in Nicht-EU-Staaten steuerwirksam?

Wenn entsprechende Nachweise nicht vorliegen, kann die Spende nicht steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Dass vergleichbare Organisationen im Inland als gemeinnützig anerkannt seien, reicht für den Spendenabzug nicht aus ( FG Düsseldorf vom 14.1.2013, 11 K 2439/10 ). Spenden an Organisationen in Nicht-EU-Staaten nicht abzugsfähig!

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