Was ist wenn man nicht haftpflichtversichert ist?

Keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Mit seinem gesamten Vermögen kann haften, wer einer anderen Person Schäden zufügt. Ohne eine Haftpflichtversicherung können Sie daher schnell in finanzielle Bedrängnis geraten.

Was ist eine Haftpflichtversicherung in einfachen Worten erklärt?

Die Haftpflichtversicherung erstattet Schadenersatz. Als Haftpflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen selbst verursachten Schaden an dem Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen – sprich: Für ihn zu haften. Diese Verpflichtung ist nicht nur moralisch begründet, sondern gesetzlich verankert.

Wie schützt man eine Haftpflichtversicherung?

Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend: Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen so genannten „passiven“ Rechtsschutz. Hält der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt, dann wird er den Schaden bezahlen.

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Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für jeden! Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar!

Was ist die Aufgabe des Haftpflichtversicherers?

Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend:

Wie kann eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Eine Haftpflichtversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden (sog. Privathaftpflichtversicherung ), für bestimmte Versicherungsfälle besteht eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift ( Pflichtversicherung, § 113 VVG). Schadensersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat.