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Was ist zu tun wenn BtM fehlen?
In diesem Fall ist keine Verlustmeldung an die Bundesopiumstelle erforderlich. Die behandelnde ärztliche Person dokumentiert den Verlust auf Teil III ihrer Verschreibung und kann dem Patienten in eigener Verantwortung ein neues BtM-Rezept ausstellen.
Wie werden die Betäubungsmittel gelagert?
§ 15 BtMG: Die Aufbewahrung muss getrennt von den übrigen Arzneimitteln erfolgen. Dies geht nur in einem gesonderten Betäubungsmittelschrank („Giftschrank“). Dieser muss immer verschlossen sein. Der Schlüssel ist sicher zu verwahren.
Wie müssen BtM Rezepte aufbewahrt werden?
13. Wie werden BtM-Rezepte aufbewahrt? Jeder Jede verschreibungsberechtigte Person muss ihre BtM-Rezepte diebstahlsicher aufbewahren und vor Missbrauch schützen. Ein Zugriff Unbefugter muss durch geeignete Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch eine abschließbare Schreibtischschublade) verhindert werden.
Wie ist die Notfall-Verschreibung für Substitutionsmittel möglich?
Möglichst vor Abgabe des Arzneimittels hat der Apotheker mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen. In der Folge hat der Arzt die Pflicht, unverzüglich ein gültiges, mit dem Buchstaben „N“ markiertes BtM-Rezept, der Apotheke nachzureichen. Eine Notfall-Verschreibung für Substitutionsmittel ist nicht möglich. 1.
Wie ist die Notfall-Verschreibung zu versehen?
Verschreibungen nach Satz 1 sind mit den Angaben nach § 9 Abs. 1 zu versehen und mit dem Wort „Notfall-Verschreibung“ zu kennzeichnen. Die Apotheke hat den verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich nach Vorlage der Notfall-Verschreibung und möglichst vor der Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung zu informieren.
Was steht für „n“ in der Notfall-Verschreibung?
Denn „N“ steht für das Nachreichen der im Notfall ausgestellten Verschreibung. Die „Notfall-Verschreibung“ und das nachgereichte BtM-Rezept sind dauerhaft miteinander zu verbinden und entsprechend zu dokumentieren. Problem: Abgabe- vor Ausstellungsdatum
Welche Unterlagen dienen zur Dokumentation in der Apotheke?
Zur Dokumentation in der Apotheke dienen die ursprüngliche Notfall-Verschreibung und der Durchschlag des mit „N” gekennzeichneten BtM-Rezeptes. Diese Unterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Achtung: Substitutionsverordnungen dürfen grundsätzlich nicht als Notfallverschreibungen ausgestellt werden.