Was kann als eingetragenes Design geschützt werden?

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte. Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen.

Was ist designrecht?

Das Designrecht schützt zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen, d.h. eine bestimmte Form eines Produktes. Es kann geschützt werden, wenn es sich dabei um etwas NEUES handelt. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Diese gilt ab dem Tag der Anmeldung bei eingetragenen Designs.

Was sind geschmacksmusterrechte?

Als Vorlage für Massenwaren (gewerbliche Erzeugnisse) verwendbares Muster (Vorlagen für Flächen mit zweidimensionalen Gestaltungen) oder Modell (Vorlagen für dreidimensionale Gestaltungen), das der Gestaltung der äußeren Form dient. Als rechtlicher Begriff war der Begriff lange im sog. Geschmacksmusterrecht hinterlegt.

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Was versteht man unter Geschmacksmuster?

Geschmacksmuster – auch definierbar als Designschutz für Form- und Farbgestaltung – schützen das geistige Eigentum eines Erfinders in Bezug auf ein Produktdesign.

Was ist die Bedingung für ein eingetragenes Design?

Bedingung für das Recht auf Ihr eingetragenes Design ist, dass die Muster mindestens eine gemeinsame Warenklasse haben. Im Vergleich zu Einzelanmeldungen sind gebündelte Anmeldungen günstiger. Der Antrag, mit dem Sie Designschutz beantragen können, muss einige Angaben und Unterlagen beinhalten.

Wie kann man gegen eingetragenes Design Vorgehen?

Man kann also gegen jedes Design vorgehen, das dem eingetragenen Design gleicht – wichtig ist hier besonders der Gesamteindruck. Dritten ist es verboten, Ihr eingetragenes Design ohne Genehmigung (im Rahmen einer Lizenzvergabe) zu verwenden, herzustellen, in Verkehr zu bringen, anzubieten oder auch nur zu besitzen.

Wie können sie den Antrag auf Eintragung ihres Designs abgeben?

Den Antrag auf Eintragung Ihres Designs können Sie schriftlich direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Jena oder bei einer der Dienstellen in München oder Berlin abgeben. Die Anmeldung des Designs ist auch elektronisch möglich.

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