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Was kann der Ehepartner nach der Scheidung verlangen?
Denn der Ehepartner kann nach der Scheidung nur dann nachehelichen Ehegattenunterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss immer geprüft werden, ob der Ehepartner in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen und inwieweit ihm dies möglich ist.
Wie lange kann eine Ehe geschieden werden?
Bei einer Scheidung kann die Dauer nicht vorausgesagt werden. Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern. Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Eheleute jedoch vorher ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr)
Wie reagiert der scheidungswillige Ehegatte auf die Scheidung?
Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.
Wie kann ein Ehegattenunterhalt verlangt werden?
Weiterhin kann Ehegattenunterhalt in Form von Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Absatz 2 BGB gewährt werden. Sind die Ehepartner geschieden und einer Partei geht einer Arbeit nach, deren Verdienst nicht ausreicht, um den früheren ehelichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, kann Aufstockungsunterhalt verlangt werden.
Was ist der Grundsatz der Eigenverantwortung beim Ehegattenunterhalt?
Der Grundsatz der Eigenverantwortung beim Ehegattenunterhalt. Lange Zeit war es so, dass der Ehegattenunterhalt quasi ein Leben lang gezahlt werden konnte. Im Jahr 2008 fand jedoch eine Reform des Unterhaltsrechts statt, die u.a. mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung einherging.
Wie kann ein Ehegattensplitting steuerlich verhelfen?
In den meisten Fällen wird ein Ehegattensplitting zu steuerlichen Vorteilen verhelfen. Zu beachten ist bei dieser Konstellation, dass der selbstständige Partner keine Steuerklasse hat und der Partner, der Arbeitnehmer ist, zwingend in die Steuerklasse III einzuordnen ist.
Wie wird das Einkommen der Ehepartner geteilt?
Dabei wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehepartner so geteilt („gesplittet“), als hätten beide Partner jeweils die Hälfte erwirtschaftet. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer ermittelt und verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerschuld des Ehepaares.