Was kann ich mit einer vollstreckbaren Ausfertigung machen?

Man kann sich in einer notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Damit erzeugt man einen Vollstreckungstitel der wie ein vollstreckbares gerichtliches Urteil die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet.

Was versteht man unter einer vollstreckbaren Ausfertigung?

Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine Form der Ausfertigung. Hierbei handelt es sich konkret um die Ausfertigung eines Urteils oder anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, denen eine Vollstreckungsklausel hinzugefügt wurde.

Bei welchem Gericht vollstreckbare Ausfertigung beantragen?

(2) Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, wenn der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig ist, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erteilt.

Wie kann eine Zwangsvollstreckung veranlasst werden?

Eine Zwangsvollstreckung kann von einer Behörde oder von einem privaten Gläubiger veranlasst werden. Unbezahlte Rechnungen, Steuerschulden, Schulden bei Behörden oder Gerichten – eine Zwangsvollstreckung ist häufig der letzte Ausweg, um doch noch eine Zahlung der offenen Beträge zu erwirken.

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Wann ist die Zwangsvollstreckung rechtskräftig?

Bei Behörden ist das etwas anders. Die Forderungen von Behörden werden rechtskräftig, sobald die jeweilige Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die Entscheidung darüber, wann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, obliegt ganz allein der Behörde.

Wie kann eine Zwangsvollstreckung geklagt werden?

Die Zwangsvollstreckung kann durch eine Pfändung von Wertgegenständen oder Forderungen oder durch eine Zwangsversteigerung erfolgen. Gegen eine Zwangsvollstreckung kann geklagt werden, wenn diese formale oder inhaltliche Fehler enthält.

Was ist das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland?

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.