Was kann ich tun wenn jemand vor meiner Einfahrt geparkt?

Hat jemand vor Ihrer Grundstückseinfahrt geparkt, können Sie das Ordnungsamt oder die Polizei informieren, wenn es sich bei der Stelle um eine öffentliche Straße handelt. Steht der Pkw auf ihrem privaten Grundstück, müssen Sie selbst einen Abschleppdienst rufen und die hierfür anfallenden Kosten zunächst selbst tragen.

Wie weit darf man von einer Einfahrt parken?

Etwa drei bis fünf Meter sollten Fahrzeuge zur Zufahrt wahren, sodass ein Fahrzeug, das vom Grundstück fährt, problemlos zwischen den parkenden Fahrzeugen hindurch fahren kann. Dies gilt gleichermaßen für schmale und breite Grundstückseinfahrten.

Ist das Parken vor Grundstückseinfahrten nicht erlaubt?

Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist nicht erlaubt. Das Parkverbot hat den Zweck, die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu schützen. Es genügt in der Regel, die Fahrbahn in der Breite einer normalen Toreinfahrt (etwa einer Breite von 3 Metern ) freizuhalten.

Wer ist zuständig wenn ein Auto die Einfahrt blockiert?

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Auto die Einfahrt blockiert? Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.

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Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen.

Ist das Fahrzeug unbefugt vor einer Garageneinfahrt?

Steht das Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück vor einer Garageneinfahrt, ist alleine der Grundstücksbesitzer dafür zuständig, das Abschleppen in Auftrag zu geben. Zunächst muss der Besitzer allerdings versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen bzw. zu warten, ob dieser kurze Zeit später wiederkommt.