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Was kann ich von der Grunderwerbsteuer abziehen?
Sparen beim Immobilienkauf 5 Tipps, um die Grunderwerbsteuer zu senken
- Tipp 1: Erst das Grundstück kaufen, dann das Haus bauen.
- Tipp 2: Auf Möbel und Einrichtung entfällt keine Grunderwerbsteuer.
- Tipp 3: Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
- Tipp 4: Kleinbetragsregelung beachten!
Wann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt?
Das Finanzamt muss die Bescheinigung ausstellen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist bzw. Steuerfreiheit besteht. Als schnelle E-Mail lässt sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung daher nicht vom Finanzamt anfordern.
Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird immer dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Das kann sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Privatpersonen der Fall sein. Hierbei spielt eine wichtige Rolle, ob Sie mit Steuerzahlungen gegenüber dem Finanzamt im Rückstand sind.
Wer erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Generell hat jeder Steuerzahler, der keine Steuerrückstände vorzuweisen hat, Anspruch auf Auskunft und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen eine Gebühr.
Wie können sie die Steuervorteile einer Immobilien GmbH nutzen?
Um die Steuervorteile einer Immobilien GmbH auch tatsächlich nutzen zu können, dürfen Sie keinen gewerblichen Immobilienhandel betreiben. Kauf und Wiederverkauf von Immobilien innerhalb von 5 Jahren und Einkünfte aus der Vermietung von fremden Immobilien sind deshalb für Sie tabu.
Wie reduzieren sie den Steuersatz auf ihre Mieteinnahmen?
Mithilfe einer Immobilien GmbH reduzieren Sie den Steuersatz auf Ihre Mieteinnahmen auf 15\%. Sie sind von der Gewerbesteuer befreit und zahlen auf alle Einkünfte nur noch 15\% Körperschaftssteuer. Je nach Höhe Ihrer jährlichen Mieteinnahmen können Sie so schnell Zehntausende Euro an Steuern sparen.
Wie kann eine selbst genutzte Wohnimmobilie gefördert werden?
Bei einer selbst genutzten Wohnimmobilie kann eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch genommen werden. Das sogenannte Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als „Wohn-Riester“, bietet neben einem monatlichen finanziellen Zuschuss die Möglichkeit, bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.