Was kann man bei einem Haftpflichtschaden geltend machen?

unfallbedingten körperlichen Schäden kommen unter anderem die Ansprüche auf ein angemessenes Schmerzensgeld, die Erstattung von Arzt- und Heilbehandlungskosten, die Erstattung eines Verdienstausfalles, ein Haushaltsführungsschaden und auch der Ersatz von weitergehenden Fahrtkosten in Betracht.

Wann kann eine Versicherung Regress nehmen?

Denn das sogenannte Regress- oder Rückgriffsrecht erlaubt es der Versicherung, Geld von Ihnen zurückzuverlangen, wenn Sie einen Schaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht haben. Und zwar bis zu 60 \% der Kosten. Grobfahrlässigkeit kann also ziemlich teuer werden.

Was bedeutet die Haftpflichtversicherung für sie?

Das bedeutet auch, dass der Geschädigte keine weiteren Ansprüche gegen Sie persönlich mehr geltend machen darf, wenn er mit der Leistung der Versicherung nicht zufrieden ist. Die Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Letztere bezeichnen Schadensfälle, bei denen Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen.

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Ist die Haftpflichtversicherung freigestellt?

Der Wortlaut von § 100 VVG hält fest, dass der Haftpflichtversicherer dann zur Freistellung verpflichtet ist, wenn Ansprüche von einem „Dritten“ geltend gemacht werden. Greift die Haftpflichtversicherung aber auch, wenn einem Mitversicherten und keinem gänzlich unbeteiligten Dritten durch das Handeln des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht?

Was deckt der Versicherungsschutz für Umweltschäden ab?

Der Versicherungsschutz deckt die Kosten für die Sanierung von Umweltschäden ab. Darüber hinaus tritt die Versicherung für die Kosten von Gutachtern, Sachverständigen, Anwälten und Gerichten ein. Gutachten sind bei einem Umweltschaden häufig unvermeidlich, weil sich der entstandene Sanierungsbedarf selten auf einen Blick ermessen lässt.

Welche Ansprüche können sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben?

Aus einem Versicherungsvertrag heraus können sich sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherungsgeber Ansprüche ergeben.