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Was kann man machen wenn man die Kündigungsfrist nicht einhalten kann?
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, bedeutet dies in der Regel nicht, dass die Kündigung unwirksam ist. Folge einer „zu spät“ zugegangenen Kündigung ist im Regelfall lediglich, dass das Arbeitsverhältnis dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin endet.
Wann gilt die Kündigungsfrist nicht?
Nein. Es gilt grundsätzlich, dass die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag nicht kürzer sein darf als die gesetzliche oder – wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet – als die tarifvertragliche Kündigungsfrist.
Kann mich mein Arbeitgeber ohne Grund kündigen?
Ja. Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen möchte, muss dafür ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen. Entscheidend ist hierbei die Ursache der Kündigung. Denn in bestimmten Fällen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber eine normale Kündigungsfrist nicht einhalten muss (siehe unten).
Was ist der Stichtag für die Kündigung?
Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats. Eine Ausnahmeregelung gilt in der Probezeit, in der die Frist auf 14 Tage verkürzt ist. Gegebenenfalls können sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag auch abweichende (längere) Kündigungsfristen ergeben.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Bei einer ordentlichen Kündigung sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu angehalten, die dem Beschäftigungsverhältnis zugrundeliegenden Kündigungsfristen einzuhalten. Eine in der Arbeitswelt häufig anzutreffende Form der Kündigung ist die ordentliche.
Was ist eigentlich ein Kündigungsschreiben?
Das eigentliche Kündigungsschreiben beginnt mit der Anrede deines Arbeitgebers. „Sehr geehrte/r Frau/Herr…“ ist als höfliche, förmliche Anrede die richtige Wahl. Falls du deinen Arbeitgeber duzt, solltest du für dein Kündigungsschreiben trotzdem die Sie-Form wählen. Im ersten Absatz schreibst du, worum es dir geht – deinen Job zu kündigen.
Welche Anlässe gibt es für eine ordentliche Kündigung?
Anlässe für eine ordentliche Kündigung gibt es viele – und natürlich haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, jederzeit selbst zu kündigen. Da das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung angewendet wird, gibt es bei der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitnehmer keine speziellen Voraussetzungen.