Was kann Sachbezug sein?

Sie können im Rahmen der Freigrenze von bis zu 44 Euro nach Belieben beispielsweise Pralinen, Tabakwaren, Getränke, Bücher, Blumen, CDs, DVDs, Eintrittskarten oder Einkaufs- und Tankgutscheine verschenken. Ausgehändigte Gutscheine dürfen seit Mitte 2017 auch auf Geldbeträge ausgestellt sein.

Was sind netto sachzuwendungen?

Nur wenn der Arbeitgeber sämtliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, hat der Arbeitnehmer die Sachzuwendung letztendlich ohne Abzüge erhalten. Für diese Fälle gibt es in Lohn und Gehalt die Netto-Lohnart „2770 / Sachzuwendung,nto,p.St.,sv-pfl“. Der Arbeitgeber übernimmt hierfür sämtliche Abzüge.

Was dürfen Geschenke und Aufmerksamkeiten überschreiten?

Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für Geschenke und Aufmerksamkeiten die Höhe eines Jahresbeitrags nicht überschreiten. Dabei ist es egal, ob der Anlass persönlich oder vereinsbezogen ist. Bei einem Verein mit einem geringen Jahresbeitrag gilt also nicht die Grenze von 40 (bzw. 60) Euro, sondern die des Jahresbeitrags.

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Welche Regelungen gelten für Geschenke für Vereinsmitglieder?

Grundsätzliche Regelungen zu Aufmerksamkeiten für Mitglieder. Bei persönlichen Anlässen kann das Geschenk pro Anlass 40 (bzw. 60) Euro wert sein, während Geschenke bei Vereinsanlässen insgesamt 40 (bzw. 60) Euro im Jahr nicht überschreiten sollten.

Wie viel ist ein Geschenk für eine Vereinsfeier Wert?

Bei persönlichen Anlässen kann das Geschenk pro Anlass 40 (bzw. 60) Euro wert sein, während Geschenke bei Vereinsanlässen insgesamt 40 (bzw. 60) Euro im Jahr nicht überschreiten sollten. Bislang war ja immer die Rede von Aufmerksamkeiten, die mehreren Mitgliedern – wie zum Beispiel auf einer Vereinsfeier – gleichzeitig zugute kommen.

Wie hoch ist der Jahresbeitrag bei Geldgeschenken?

Dabei ist es egal, ob der Anlass persönlich oder vereinsbezogen ist. Bei einem Verein mit einem geringen Jahresbeitrag gilt also nicht die Grenze von 40 (bzw. 60) Euro, sondern die des Jahresbeitrags. Geldgeschenke sind grundsätzlich und ohne Ausnahme verboten.