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Was kann unter Denkmalschutz gestellt werden?
Dazu muss vor allem eine historische Bedeutung gegeben sein. Auch eine besondere Nähe zur regionalen Kultur kann dazu führen, dass eine Immobilie unter Denkmalschutz gestellt wird. Darüber hinaus werden weitere Aspekte wie die städtebauliche, künstlerische oder technische Bedeutung eines Gebäudes bewertet.
Was zählt als Denkmal?
Ein Denkmal ist ein Monument und soll, im Sinne des lateinischen monere (= erinnern), an eine Person, an eine Sache oder ein historisches Ereignis erinnern, kurz: gedenken.
Wann kann ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden?
Dabei muss ein denkmalgeschütztes Haus keine 100 oder 200 Jahre alt sein. Es muss aber eine schützenswerte Immobilie von historischem Wert sein. Jedes Bundesland definiert ein Denkmal jedoch stets etwas anders. Welche Gebäude unter Denkmalschutz stehen, ist im jeweiligen Denkmalschutzgesetz der Länder festgehalten.
Was sind Förderungen für eine Renovierung?
Diese beziehen sich in der Regel auf den Energiehaushalt und die Energiewerte eines Gebäudes. So kann dank Förderungen eine Sanierung gleich teuer oder um einiges günstiger sein (denken Sie auch an die langfristigen Einsparungen durch Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse), als eine schlichte Renovierung.
Was ist eine renovierungsbedürftige Immobilie?
Bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie ist die Substanz in Ordnung. Was renoviert werden müsste, sind Wände, Bodenbeläge und/oder die Sanitärausstattung. Grundsätzlich gilt, dass Renovierung die oberflächliche Aufwertung des Objekts bedeutet und sich auf die Wiederherstellung des Bestzustands bezieht.
Was soll renoviert werden?
Was renoviert werden müsste, sind Wände, Bodenbeläge und/oder die Sanitärausstattung. Grundsätzlich gilt, dass Renovierung die oberflächliche Aufwertung des Objekts bedeutet und sich auf die Wiederherstellung des Bestzustands bezieht. Die Eingriffe sind also weit weniger eklatant (und kostspielig) als bei der Sanierung.
Welche Pflichten sind im GEG für Altbauten vorgeschrieben?
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben: Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden.