Inhaltsverzeichnis
Was kommt nach Schutzschirmverfahren?
Das eigentliche Schutzschirmverfahren endet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab?
Wie läuft die Insolvenz in Eigenverwaltung ab? Das Kernstück des Eigenverwaltungsverfahrens ist der Insolvenzplan. Über den Insolvenzplan stimmen die Gläubiger ab. In der Praxis geschieht dies in Gläubigergruppen – so können beispielsweise alle ungesicherten Gläubiger eine Gläubigergruppe bilden.
Was ist eine Insolvenz des Arbeitgebers?
Von einer Insolvenz des Arbeitgebers wird gesprochen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Ziel des Insolvenzverfahrens ist vorrangig die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers.
Ist die Zahlung des Insolvenzgeldes ausreichend?
Es wird für die Zahlung des Insolvenzgeldes nicht vorausgesetzt, dass das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Insolvenz noch fortbestanden hat. Es ist ausreichend, wenn der Vertrag im Höchstfall etwa sechs Monate vor dem Ereignis, das in die Insolvenz geführt hat, beendet worden ist.
Was ist der zuständige Insolvenzverwalter?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernennt das zuständige Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Er ist Ihr Ansprechpartner für Forderungen aus der Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens. Die Aufnahme Ihrer Ansprüche erfolgt über einen standardisierten Vordruck.
Was ist Ziel des Insolvenzverfahrens?
Ziel des Insolvenzverfahrens ist vorrangig die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers. Gelingt das nicht, sollen zumindest die Forderungen von Geschäftspartnern, Arbeitnehmern und Kunden so weit wie möglich erfüllt werden.