Was kostet ein neuer Aufenthaltstitel?

Übertragung eines Aufenthaltstitels 67,- Euro. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,- Euro. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,- Euro. Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (allgemein) 113,- Euro.

Wie viel kostet Aufenthaltserlaubnis?

Eine Aufenthaltserlaubnis kostet bei der ersten Erteilung 100 bis 110 Euro, ihre Verlängerung schlägt mit 65 bis 80 Euro zu Buche. Von der Zahlung dieser Gebühren sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) weiterhin befreit.

Was ist eine Aufenthaltsberechtigung?

– Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht. Der Begriff Aufenthaltsberechtigung bezeichnet neben Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis eine Form der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer nach dem bis zum 31.12.2004 gültigen Ausländergesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Rechte hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht – welche Rechte? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten bestimmen können.

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Welche Personen haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z.B.: Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner

Ist die Aufenthaltserlaubnis nicht ausreichend?

Das gilt z. B. nicht bei einer Aufenthaltserlaubnis, die für ein Studium oder für einen vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen erteilt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht.