Was macht die Stiftungsaufsicht?

Aufhebungen von Stiftungen, Fusionen und Vermögensübertragungen, der Befreiung von der Revisionspflicht, der Beratung von Stiftenden und Stiftungsorganen.

Wer steht hinter einer Stiftung?

Wem gehört die Stiftung? Eine Stiftung ist eine juristische Person und gehört sich selbst, nicht dem Stiftenden. Stiftungen haben keine Mitglieder.

Wer überprüft Stiftungen?

Aufsichtsbehörden erkennen Stiftungen an, wodurch diese rechtsfähig werden. Sie prüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Tätigkeit der Stiftung den Vorgaben der Satzung und des Stiftungsrechts entspricht.

Wer überwacht Stiftungen?

Die staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden, von denen eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt werden muss, sind in Deutschland regelmäßig bei den Regierungspräsidien angesiedelt.

Was ist ein Stiftungsrecht?

Erklärung zum Begriff Stiftungsrecht. Als „Stiftung“ wird eine Einrichtung bezeichnet, welche einen Zweck verfolgt, der vom Stifter selbst festgelegt worden ist. Der Zweck kann fei bestimmt werden, sofern er nicht das Gemeinwohl gefährdet.

Wie kann die Stiftung eine Satzung erhalten?

Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten und Regelungen über Namen, Sitz, Zurede, Vermögen und Bildung des Vorstands der Stiftung. Als Organ der juristischen Person ist ein Vorstand zu bilden, dem die Vertretung der Stiftung obliegt. Einzelheiten regelt das Landesrecht.

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Was ist eine private Stiftung?

1. Private Stiftung (Stiftung des Privatrechts): a) Sonderregelung für die rechtsfähige Stiftung in §§ 80–88 BGB: Errichtung durch Rechtsgeschäft, das unter Lebenden der Schriftform bedarf, oder durch letztwillige Verfügung. Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung durch behördliche Anerkennung, auf die ein Anspruch besteht.

Was ist eine nicht rechtsfähige Stiftung?

Für die nicht rechtsfähige Stiftung besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung im BGB. Für sie hat das allgemeine Zivilrecht Gültigkeit, insbesondere das Recht der Vermögensübertragung und des Auftrags für das Treuhandverhältnisses. Eine nicht rechtsfähige Stiftung unterliegt keiner behördlichen Stiftungsaufsicht. 1.