Was muss der Arbeitgeber nach der Elternzeit beachten?
Ist die Elternzeit beendet, besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz, selbst wenn während der Elternzeit die Tätigkeit in Teilzeit ausgeübt wurde. Stimmt der Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung aus betriebsinternen Gründen nicht zu, muss die Wiederaufnahme der Arbeit in Vollzeit erfolgen.
Was bedeutet zum Ende der Elternzeit?
Mit Ende der Elternzeit sind dann wieder die tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten. Somit erlischt der Kündigungsschutz in diesem Fall wieder. Zusammenfassend gilt: Frühestens acht Wochen vor der Elternzeit genießen Sie einen Kündigungsschutz.
Wie kann ich eine Arbeitnehmerin nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs kündigen?
Wenn sie ihre Berufstätigkeit nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs nicht mehr aufnehmen will, kann sie sich mit ihrem Arbeitgeber darauf einigen, dass die Kündigung per Ende der 16-wöchigen Schutzfrist erfolgt. Bei Uneinigkeit hst die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen.
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt?
Da der Mutterschaftsurlaub ja 14 Wochen, also etwas mehr als drei Monate dauert, haben Sie kurz vor bzw. nach der Geburt noch genügend Zeit, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, sofern Sie eine normale Kündigungsfrist von drei oder weniger Monaten haben.
Wie ist eine Kündigung von Mitarbeitern möglich?
Weiterhin ist eine Kündigung von Mitarbeitern in der Regel nur schriftlich möglich. Außerdem muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, deren Länge sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. Große Firmen müssen zudem eine rechtlich einwandfreie Sozialauswahl durchgeführt haben.
Wie lange dauert die Kündigung nach der Geburt?
Kündigung erst nach der Geburt. Experten empfehlen Ihnen deshalb, mit einer Kündigung wenn möglich bis zur Geburt Ihres Kindes zu warten. Da der Mutterschaftsurlaub ja 14 Wochen, also etwas mehr als drei Monate dauert, haben Sie kurz vor bzw. nach der Geburt noch genügend Zeit, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen,