Inhaltsverzeichnis
Was muss eine Betriebsvereinbarung enthalten?
Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer.
Was kann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden?
Was wird geregelt – Inhalte der Betriebsvereinbarung Allgemeine Arbeitszeiten- oder Pausenregelungen, Sonderurlaub, Rufbereitschaft, Vereinbarungen über Provisionen – das alles können Absprachen einer Betriebsvereinbarung sein.
Was kann eine Betriebsvereinbarung nicht regeln?
Es können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicher Weise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, denn gem. § 87 Abs. Unter „Arbeitsentgelte“ versteht man jede in Geld zahlbare Vergütung oder Sachleistung des Arbeitgebers.
Wie formuliere ich eine Betriebsvereinbarung?
Schriftliche Erstellung des Dokuments: Formulieren Sie die Inhalte der Betriebsvereinbarung schriftlich aus und fassen Sie dazu den Betriebsratsbeschluss. 6. Unterschrift durch beide Parteien: Der Betriebsrat und der Arbeitgeber müssen die schriftlich ausgearbeitete Version der Betriebsvereinbarung unterzeichnen.
Was darf nicht Inhalt einer Betriebsvereinbarung sein?
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Tarifsperre, die dem Schutz der Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen dient.
Wo kann man Betriebsvereinbarungen einsehen?
Arbeitnehmer dürfen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bei Ihnen einsehen
- einschlägige Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträge im Betrieb zur Einsicht auslegen und.
- Ihrem Arbeitnehmer auf Anforderung das entsprechende Regelwerk zugänglich machen (z.B. durch Kopien).
Was kann in einem Tarifvertrag nicht geregelt werden?
“ Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt werden oder üblicherweise geregelt werden, dürfen nicht durch eine Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Tarifverträge können aber Öffnungsklausel vorsehen, die die Betriebsparteien nutzen können.
Was gilt Betriebsvereinbarung oder Gesetz?
Schließlich hat eine Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung auf die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer des Betriebs. Gemäß dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip wirken jedoch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in der gesamten Arbeitsrechtsordnung nur einseitig zwingend auf Arbeitsverträge.
Wie kann eine Betriebsvereinbarung geändert werden?
Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com) Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.
Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?
Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.
Wer ist bei einer Betriebsvereinbarung beteiligt?
Betriebsvereinbarung Definition: Wer ist woran beteiligt? Eine Betriebsvereinbarung ist ein Abkommen zwischen dem Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer auf der anderen. Nur ein Betriebsrat darf mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Was ist der Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung?
Geltungsbereich. Eine Betriebsvereinbarung gilt nur für den Betrieb, für den sie abgeschlossen wurde. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die nach Abschluss der Betriebsvereinbarung in den Betrieb eintreten. Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 2, 3 und 4 BetrVG (leitende Angestellte) werden von deren Regelungen nicht erfasst.