Was muss eine GmbH beim Finanzamt einreichen?

Mittelgroße und große GmbHs müssen neben ihrer Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht auch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zur Ergebnisverwendung veröffentlichen. Kleinst-GmbHs sind von der Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beim Bundesanzeiger befreit.

Wann zahlt eine GmbH Steuern?

Eine GmbH hat dem Finanzamt jährlich eine Körperschaftsteuer-Erklärung zusammen mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft einzureichen. Vierteljährliche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind nach Festsetzung durch das zuständige Finanzamt zu entrichten (Zahlung zum 10. März, 10. Juni, 10.

Welche Art der Steuererklärung muss eine GmbH einreichen?

Welche Art der Steuererklärung, oder besser gesagt, welche Form des Jahresabschlusses eine GmbH beim Finanzamt einreichen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insgesamt werden drei Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, um Erleichterungen bei der Gewinnermittlung und dem Jahresabschluss in Anspruch nehmen zu können:

Wann beginnt die Frist für das Einreichen der Steuererklärung?

Die gemäß § 149 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) einzuhaltende Frist für das Einreichen der Steuererklärung endet am 31. Juli des jeweils folgenden Geschäftsjahres. Lässt ein Unternehmen die Unterlagen für die Steuererklärung hingegen von einem Steuerberater erstellen, so verlängert sich die Frist bis zum 31.

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Wie unterscheidet sich die Steuererklärung von der Einkommensteuer?

Folglich unterscheidet sich auch die Steuererklärung entsprechend. Grundsätzlich können folgende Varianten der Steuererklärung unterschieden werden: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist die Steuererklärung für die Einkommensteuer – hierfür nutzen Sie bspw. die Anlage EÜR. Bei Kapitalgesellschaften wie bspw.

Welche Unterlagen sind nützlich für die Steuererklärung?

Wichtig für die Steuererklärung sind neben den üblichen persönlichen Angaben, die Steuer-Identifikationsnummer, die Bankverbindung und die Lohnsteuerbescheinigung. Weitere nützliche Unterlagen sind Quittungen, Belege und Bescheinigungen für z.B. entstandene Fahrtkosten, Fortbildungen usw.