Was muss man beachten beim Begleitendes Fahren?

Antrag und Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass des Fahrschülers.
  • Biometrisches Passbild.
  • Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Name und Anschrift der Fahrschule.
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen.

Was sind die Voraussetzung für begleitetes Fahren?

Die Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.

Ist das Auto für den Sohn oder die Tochter versichert?

Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Auto für den Sohn oder die Tochter auf Mutter oder Vater zu versichern, je nachdem, wer von beiden in der günstigeren Schadensfreiheitsklasse versichert ist.

Was empfiehlt sich für Lernfahrten mit den Eltern?

Für Lernfahrten mit den Eltern empfiehlt sich bei einem neueren Auto nebst der Teil- auch eine Kollisionskaskoversicherung. Für Begleiter von Lernfahrten reicht die normale Haftpflichtversicherung.

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Was sind die Vorteile der Versicherungsart Vater oder Mutter?

Vorteile dieser Versicherungsart. 01 Je nach Versicherung kann das Auto in der gleichen Schadensfreiheitsklasse von Vater oder Mutter als Zweitwagen versichert werden. Verbreiteter ist bei den Versicherern, das Zweitfahrzeug mit 70\% in der Haftpflicht und Kasko zu versichern, wenn Mutter oder Vater beispielsweise selbst mit 45\% versichert sind.

Wie kann Ein Zweitwagen versichert werden?

01 Je nach Versicherung kann das Auto in der gleichen Schadensfreiheitsklasse von Vater oder Mutter als Zweitwagen versichert werden. Verbreiteter ist bei den Versicherern, das Zweitfahrzeug mit 70\% in der Haftpflicht und Kasko zu versichern, wenn Mutter oder Vater beispielsweise selbst mit 45\% versichert sind.