Inhaltsverzeichnis
Was muss man tun um gesetzlicher Betreuer zu werden?
Um als Betreuer bestellt zu werden, ist es erforderlich bei der regionalen Betreuungsbehörde oder dem zuständigen Betreuungsgericht das Interesse an der Übernahme von beruflichen Betreuungen schriftlich zu bekunden. Welche Stelle genau sich zuständig fühlt hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Welche Ausbildung braucht man als Berufsbetreuer?
Du darfst dich erst Berufsbetreuer nennen, wenn du mind. 10 Fälle bearbeitet hast. Dafür gibt es einen Lehrgang, der dich allerdings etwas kosten wird. Ansonsten wärst du mit einem Studium in sozialwissenschaftlichen Fächern ganz gut dabei; damit solltest du jedenfalls ausreichend qualifiziert sein.
Wie kann man Betreuer werden?
Wie man Betreuer werden kann Um eine Bestellung zu bekommen, müssen Sie sich bei einer regionalen Betreuungsbehörde vorstellen und das Interesse am Übernehmen von Betreuungen bekunden. Die zuständige Behörde prüft den absehbaren Bedarf an Betreuungen sowie die grundsätzliche Eignung von potenziellen Interessenten.
Wie viele Betreuungen braucht ein Berufsbetreuer?
Um die Kosten für Arbeitsmaterial, Weiterbildung, Versicherungen und Co. zu decken, sind etwa 40 bis 50 Betreuungen notwendig. Und auch dann ist der finanzielle Rahmen noch nicht üppig. Deshalb ist die Arbeit als Berufsbetreuer für viele nur eine Nebentätigkeit. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch offiziell anerkannt (AZ 1 BvR 1909/95).
Welche Kriterien haben die Betreuungsbehörden für Berufsbetreuer?
Die Betreuungsbehörden geben im Hinblick auf die Eignung und Auswahl von beruflich tätigen Betreuern fachliche Standards vor. Berufsbetreuer benötigen persönliche und fachliche Kompetenzen. Im Gesetz finden Sie keine klar definierten Kriterien für die Eignung zum Berufsbetreuer.
Wie ist die Ausbildung zum betreuungsbetreuer möglich?
Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung in der Lage ist, die Betreuung in den einzelnen Aufgabenkreisen auszuüben. Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörden verlangen jedoch zwischenzeitlich den Nachweis, dass sich der Bewerber die