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Was müssen Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme mitteilen?
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber bei Arbeitsaufnahme nur noch die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen und erklären ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Alle Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können vom Arbeitgeber dort elektronisch abgefragt werden.
Was ist bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten?
Einstellung von Arbeitnehmern. Nach Vorlage beim Arbeitgeber sind das Arbeitszeugnis/Abschlusszeugnis, der Sozialversicherungsausweis und die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer herauszugeben. Die anderen Arbeitsunterlagen hat der Arbeitgeber sorgfältig aufzubewahren.
Was ist die Schriftform des Arbeitsvertrages?
Dabei schreibt § 623 BGB die Schriftform vor. Schriftform bedeutet, dass Sie den Arbeitsvertrag schriftlich kündigen und Ihre Kündigung eigenhändig unterschreiben müssen. Eine mündliche Kündigung ist damit ausgeschlossen.
Was sind maschinenlesbare Formulare?
Maschinenlesbar sind inzwischen alle Formulare: die vom Finanzamt ausgegebenen grünen Formulare, die per Hand ausgefüllt werden dürfen, und die per PC ausgefüllten und ausgedruckten grauen Formulare. Ihre Steuererklärung können Sie per Post oder auf elektronischem Wege abgeben.
Welche Arbeitspapiere muss der Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigen?
Zu den Arbeitspapieren die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigen muss, gehören: Ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Der Ausdruck ist auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen (§ 41b Absatz 1 Satz 3 EStG).
Wer kann den Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere einklagen?
Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere vor den Arbeitsgerichten einklagen. Hält der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zurück, so macht er sich, wenn dem Arbeitnehmer aus der Zurückhaltung der Arbeitspapiere ein Schaden entsteht, schadensersatzpflichtig.