Was musst du vor dem Verkauf beachten?

Das musst Du vor dem Verkauf beachten. Wer dauerhaft, gewinnbringend Kuchen verkaufen möchte, braucht eine Gewerbeerlaubnis. Privatpersonen stellen sich häufig die Frage, ob sie ihren selbstgebackenen Kuchen oder andere „Eigenproduktionen“, wie Obst und Gemüse aus dem heimischen Garten, an Dritte Personen verkaufen dürfen.

Ist der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen erlaubt?

Grundsätzlich lautet die Antwort aber erst einmal: Nein. Ein Verkauf von selbstgebackenen Kuchen ist als ungelernter Bäcker oder Konditor nicht erlaubt. Möchtest Du ohne abgeschlossene Meisterprüfung dennoch Deinen Kuchen außer Haus verkaufen, spielen vor allem zwei Faktoren eine wichtige Rolle:

Kann ich hausgemachte Torten verkaufen?

Hausgemachte Torten verkaufen: Genehmigungen? Seit einigen Jahren betreibe ich „Torten backen“ und Torten-Dekoration als Hobby. Nachdem ich viele Techniken gelernt habe und auch Kurse zur Tortendekoration besucht habe, überlege ich meine Torten nebenberuflich und privat zu verkaufen – als Auftragsarbeiten.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Verkauf außer Haus?

Für den Verkauf außer Haus gibt es normalerweise drei Möglichkeiten, die an das Ablegen Konditorenmeisterprüfung gekoppelt sind: Selbstabsolvieren: Du als Inhaber absolviert diese selbst (3 Jahre, mit Berufserfahrung in diesem Bereich oder durch Abitur ist eine individuelle Verkürzung möglich),

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Ist es in Ordnung wenn du ab und zu Kuchen verkaufst?

Es ist in Ordnung, wenn Du ab und zu einen Kuchen auf einem Schulfest, Trödelmarkt oder einer anderen Veranstaltungen verkaufst, weil Du zu viel gebacken haben. Sobald Du allerdings regelmäßig Kuchen mit der Absicht bäckst, ihn anschließend zu verkaufen, musst Du ein Gewerbe anmelden oder Dir eine Ausnahmebewilligung besorgen.

Was ist die einfachste Sachlage zu verkaufen?

Am einfachsten ist die Sachlage, wenn man Produkte verkaufen möchte, die man selbst erzeugt, jedoch in keiner Art und Weise weiterverarbeitet oder verändert hat. Dazu gehören in den allermeisten Fällen Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten, vom eigenen Acker oder von der eigenen Streuobstwiese.