Was nimmt man mit zur rentenberatung?

gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Was macht rentenberatung?

    Konkret vertreten Rentenberater die Interessen Ihrer Mandanten in Fällen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

    Wie können sie Fragen zur gesetzlichen Rente klären?

    Sie wollen wichtige Fragen zur Rente klären und über Ihre Altersvorsorge sprechen? Dann können Sie sich an die Rentenberatungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden. Die Berater helfen Ihnen beim Rentenantrag und informieren Sie über alle Fragen zur gesetzlichen Rente. Die Beratung ist kostenlos.

    Wo muss ich meine Rente beantragen?

    Wo muss ich meine Rente beantragen? Den Rentenantrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu können Sie persönlich vorsprechen oder den Antrag schriftlich stellen. Um den Rentenantrag direkt online abzugeben, müssen Sie sich registrieren. Für ungeklärte Fragen gibt es ein kostenloses Servicetelefon 0800 1000 480 70.

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    Wie hoch ist die Rente der deutschen?

    Die Rente der Deutschen ist häufig über diesem Wert angesiedelt. Das Rentenniveau hingegen sinkt. Es zeigt das Verhältnis zwischen Standardrente und dem aktuellen Durchschnittseinkommen. Momentan beträgt es 44,2 Prozent -und dürfte weiter sinken. Ende der Siebzigerjahre lag der Wert im Bundesschnitt noch bei knapp 55 Prozent.

    Wie erhalten die Versicherten eine Renteninformation?

    Fazit: Die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation auf dem Postweg. Die Renteninformation soll einen Überblick über die Rentenanwartschaft und die spätere Altersrente vermitteln.