Was passiert bei einer Beglaubigung?

Bei einer amtlichen Beglaubigung stammt das Original von einer Behörde oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. Wird zum Beispiel eine beglaubigte Kopie des Personalausweises benötigt, kann das Bürgeramt diese ausstellen. So wird bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Wie funktioniert eine öffentliche Beglaubigung?

(1) 1Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. (2) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt. …

Welche Angaben sind bei der Beglaubigung erforderlich?

Der Beglaubigungsvermerk muss dabei die nach § 33 Abs. 3 Satz 2 VwVfG erforderlichen Angaben enthalten. Zusätzlich sind der Name des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und die Bezeichnung der Behörde, die die Beglaubigung vornimmt, in den Vermerk aufzunehmen (§ 33 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwVfG).

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Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die amtliche Beglaubigung?

Die gesetzlichen Regelungen für die amtliche Beglaubigung findet sich in den §§ 33 und 34 VwVfG (Sozialrecht: § 29 und § 30 SGB X). Es ist demnach nur jenen Behörden gestattet, eine amtliche Beglaubigung auszustellen, welche das entsprechende Dienstsiegel besitzen.

Was ist zuständig für die öffentliche Beglaubigung?

Zuständig für die öffentliche Beglaubigung ist in der Regel der Notar gem. § 56 Abs. 4 BeurkG. Etwas anderes kann sich jedoch ausnahmsweise aus Landesrecht ergeben.

Wie kann die öffentliche Beglaubigung ersetzt werden?

Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch auch ersetzt werden. Nach § 129 Abs. 2 BGB etwa durch die notarielle Beurkundung der Erklärung. Daneben ist ein Ersatz der öffentlichen Beglaubigung auch möglich durch. protokollierten Prozessvergleich gem. § 127a BGB, gerichtlichem Vergleich gem. § 127a BGB oder durch.