Was passiert beim Pflegeberatungsgespräch?

Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden. Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen.

Was wird bei Beratungseinsatz gemacht?

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.

Wann müssen die Beratungseinsätze durchgeführt werden?

Wann und wie oft müssen die Beratungseinsätze durchgeführt werden? Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.

Wie häufig werden Beratungsbesuche durchgeführt?

Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.

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Wann erhalten sie den Beratungsnachweis?

Wenn Sie den Beratungsnachweis nicht zum fälligen Termin erbracht haben, erhalten Sie etwa einen Monat nach diesem Termin ein Erinnerungsschreiben. Mit diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie innerhalb der folgenden drei Wochen die Möglichkeit haben, den Beratungstermin nachzuholen.

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für den beratungseinsatz?

Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.

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