Was passiert mit Aktien bei Kündigung?

§ 19 EStG – Erhaltene Aktien gehören bei Kündigung nicht zur Abfindung. Eine verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber stellt zwar einen geldwerten Vorteil dar, der je nach Ausgestaltung bei Zusage oder Ausübung der Lohnsteuer unterliegt (s. AStW 05, 652).

Kann man Aktien kündigen?

Um das Aktiendepot auflösen zu können, müssen Sie eine Kündigung in Schriftform aufsetzen. Die Kündigung sollte neben der Depotnummer und dem gewünschten Kündigungstermin natürlich auch die geforderten persönlichen Daten enthalten. Vergessen Sie die Unterschrift nicht.

Was sind die Entlassungsgründe für Angestellte?

Die Entlassungsgründe für Angestellte sind im Angestelltengesetz, jene für ArbeiterInnen in der Gewerbeordnung geregelt. Ein Angestellter liefert zum Beispiel einen Entlassungsgrund, wenn er ohne rechtmäßigen Hin­der­ungs­grund für „längere“ Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert.

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Welche Konsequenzen hat eine berechtigte Entlassung?

Konsequenzen einer berechtigten Entlassung. Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile – zum Beispiel: Arbeiter verlieren in der Regel (je nach Kollektivvertrag) die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weih­nachts­geld), Angestellte haben jedenfalls Anspruch auf die anteiligen Sonderzahlungen.

Ist eine rückwirkende Entlassung nicht möglich?

Eine „rückwirkende Entlassung“ ist nicht möglich. Sobald dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund bekannt ist, muss er die Entlassung unverzüglich, das heißt sofort und ohne Verzögerung (= noch am selben Tag) aussprechen. Bei unklarem Sachverhalt kann mit dem Entlassungsausspruch bis zu dessen einwandfreier Klärung gewartet werden.

Welche Nachteile hat eine berechtigte Entlassung?

Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile – zum Beispiel: Arbeiter verlieren in der Regel (je nach Kollektivvertrag) die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weih­nachts­geld), Angestellte haben jedenfalls Anspruch auf die anteiligen Sonderzahlungen.