Was passiert mit dem Versorgungsausgleich wenn der Ex-Partner stirbt?

Bei einer Ehescheidung wird der Versorgungsausgleich gemacht. Oft bekommt ein Ehepartner mehr Rentenpunkte als der andere. Wenn der geschiedene Ex-Partner stirbt, muss der andere Ehegatte trotzdem die Kürzung seiner Rente hinnehmen. Obwohl der andere vom Versorgungsausgleich nichts mehr hat.

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich?

1. Die Kürzung der Rente durch einen Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der verstorbene Ex-Ehegatte maximal 36 Monate lang den Versorgungsausgleich aus dieser Rente erhalten hat. Das gleiche gilt natürlich, wenn der verstorbene Ehegatte gar nicht das Rentenalter erreicht hat.

Wie ist die Selbständigkeit beider Eheleute gestärkt?

Aufgrund der Reform ist die Selbständigkeit beider Eheleute nach der Scheidung gestärkt worden. Hierzu gehört insbesondere der damals neugeschaffene Versorgungsausgleich. Eine Ehepartner, meistens die Frau, bekommt schon bei der Scheidung eigene Rentenansprüche von dem anderen.

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Wie erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder der Antrag auf Scheidung gestellt wurde, erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten gem. § 1933 BGB. Da das gesetzliche Erbrecht jedoch die Grundlage aller Pflichtteilsansprüche ist, entfällt für den geschiedenen Ehepartner die Möglichkeit, einen Pflichtteil fordern zu können.

Wie erlischt der Erbanspruch des Ehepartners?

Wenn jedoch der Verstorbene selbst den Scheidungsantrag gestellt oder dem Antrag des Partners zugestimmt hat, erlischt damit der Erbanspruch des überlebenden Ehepartners.

Was gibt es für Geschiedene Ehegatten?

Für geschiedene Ehegatten gibt es keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder der Antrag auf Scheidung gestellt wurde, erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten gem.