Was regelt das zahnärztliche Berufsrecht?

Das Berufsrecht regelt alle Rechte und Pflichten des Zahnarztes, vom Zugang zum Beruf bis hin zu den Folgen eines Verstoßes gegen Berufspflichten. Das zahnärztliche Berufsrecht basiert auf der Berufsordnung. Diese wird von der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer auf Grundlage ihrer Kammer- oder Heilberufsgesetze beschlossen.

Welche Besonderheiten hat der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten?

Eine der Besonderheiten des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist, dass er sowohl eine fachliche als auch eine soziale Komponente hat. Gerade diese Abwechslung macht diesen Beruf, der früher Zahnarzthelferin genannt wurde, für viele reizvoll.

Was wird von der Zahnärztekammer beschlossen?

Diese wird von der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer auf Grundlage ihrer Kammer- oder Heilberufsgesetze beschlossen. Geregelt ist, welche Berufspflichten und Grundsätze jeder Zahnarzt bei seiner Berufsausübung beachten muss.

Was ist ihre Hauptaufgabe als Zahnmedizinische Fachangestellte?

Eine Ihrer Hauptaufgaben als Zahnmedizinische Fachangestellte ist es, den Zahnärzten bei der Behandlung der Patienten zu assistieren. Dabei kommt es vor allem auf Fähigkeiten wie Flexibilität und schnelle Reaktion an, damit die Behandlung nahtlos verlaufen kann.

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Ist der Zahnarzt mit Kassenzulassung verpflichtet?

Als Zahnarzt mit Kassenzulassung ist man gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Diese muss er in einem 5-Jahres-Rhythmus gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Kann er dies nicht, erhält er eine Strafe in Form einer anteilig verringerten Auszahlung seines Honorars.

Was sind die wichtigsten Fakten zum Zahnarzt?

Zahnarzt – Die wichtigsten Fakten. Nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums darf die Berufsbezeichnung Zahnarzt bzw. Zahnärztin geführt werden. Allerdings darf der Beruf nur bei vorliegender Approbation aktiv ausgeübt werden. Diese erhält man nur auf Antrag. Das Studium dauert regulär 10 Semester bzw. fünf Jahre.