Was sagt das Rechnungsdatum aus?

Das Lieferdatum/Leistungsdatum gehört auf jede Rechnung. Erfahre mehr über die Pflichtangaben auf deiner Rechnung. Das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum dient dazu, festzuhalten, an welchem Tag der Kunde die Leistung oder Ware erhalten hat.

Warum Rechnungsdatum auf Rechnung?

Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum muss somit in einer Rechnung stets ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung klar in der Rechnung erkennen können. Dies gilt auch dann, wenn das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Welches Datum beim buchen?

Buchungsdatum ist immer das Datum, an dem ihr die Buchung tatsächlich in die Buchhaltung eingebt. Eingangsrechnung als Belegdatum das Rechnungsdatum und als Buchungsdatum das Datum, bei dem ihr die Verbindlichkeit bucht (in der Regel Tag des Eingangs).

Was gilt beim Rechnungsdatum zu beachten?

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Was es beim Rechnungsdatum zu beachten gilt Die Angabe des Rechnungs-, Liefer oder Leistungsdatums ist auf jeder Rechnung verpflichtend. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden. Das Lieferdatum ist nicht gleich Rechnungsdatum. Die Datumsangabe (Formatierung) muss zulässig sein.

Was ist das Rechnungsdatum und das Lieferdatum?

Das Rechnungs- und das Lieferdatum kann übereinstimmen, es muss jedoch nicht zwingend dasselbe Datum sein und kann voneinander abweichen. Das Rechnungsdatum entspricht dem Tag, an dem die Rechnung erstellt wurde. Das Lieferdatum entspricht erst einmal dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhalten hat.

Wie lange muss die Rechnung geschrieben werden?

Das ist kein Mangel und die Rechnungen müssen auch nicht täglich geschrieben werden. Wie sroko schon angemerkt hat, hat der Unternehmer 6 Monate Zeit. Allerdings muss der Leistungszeitpunkt in der Rechnung angegeben werden, auch wenn dieser mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Rechnungsstellung?

Doch es gibt Ausnahmen und in wenigen Fällen kann bei der Rechnungsstellung auf die Angabe des Leistungsdatums verzichtet werden. Ein Beispiel ist die Abschlagsrechnung, wenn es sich bei der Rechnung um eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte Leistung handelt.

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