Was sind Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter?
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.
Was gilt als Aufmerksamkeit?
Zu den Aufmerksamkeiten zählen bspw. Kaffee, Tee, Gebäck und andere Getränke oder Genussmittel, Blumen und Bücher. Auch die Darreichung von Essen nach einem besonderen Arbeitseinsatz (Arbeitsessen), während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung zählt zu den abzugsfähigen Aufmerksamkeiten.
Welche Steuern sind steuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Kosten, die den Freibetrag i.H.v. 110 EUR brutto für Mitarbeiter übersteigen steuerpflichtig. Die darauf entfallenden Steuern muss entweder der Mitarbeiter selbst tragen gemäß seinem persönlichen Steuersatz oder das Unternehmen zahlt darauf eine pauschale Steuer i.H.v.
Wie können ausländische Mitarbeiter steuerpflichtig sein?
Ausländische Mitarbeiter können unbeschränkt steuerpflichtig, beschränkt steuerpflichtig, steuerfrei (183 Tage Regel) oder steuerbefreit (Grenzgänger) sein. Legen Sie die jeweilige Bescheinigung zu den Lohnunterlagen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es keine Besonderheiten.
Ist eine vergünstigte Mitarbeiterwohnung steuerfrei?
Stellt der Arbeitgeber eine vergünstigte Mitarbeiterwohnung, kann diese Zuwendung steuerfrei sein. Hierbei kommt es auf die ortsübliche Miete an. Sofern die zu leistende Mietzahlung wenigstens zwei Drittel der Vergleichsmiete und maximal 25 Euro pro Quadratmeter beträgt, ist die Zuwendung steuerfrei.
Wie können Arbeitgeber die Steuern für Mitarbeiter einspringen?
Wollen Arbeitgeber verhindern, dass Mitarbeiter dafür Steuern zahlen müssen, können sie für den Mitarbeiter einspringen und eine Pauschalsteuer aufs Essen ans Finanzamt zahlen. Mit einem guten Frühstück können Mitarbeiter gut gestärkt in den Tag starten.