Was sind Begräbniskosten?
Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihrem Einkommen ab. Diese außergewöhnlichen Belastungen können nach Ablauf des Kalenderjahres in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
Wie kann ich die Kosten für ein Begräbnis absetzen?
Krankheitsbedingte Kosten, die wegen einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 25 Prozent entstehen, können Sie ohne Selbstbehalt als Heilbehandlungskosten absetzen. Die Kosten für ein Begräbnis sind nur dann absetzbar, wenn sie die Aktivposten im Nachlassvermögen gar nicht oder nicht ganz abdecken.
Sind die Begräbniskosten durch das Nachlassvermögen gedeckt?
Sind die Begräbniskosten nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt, können Sie folgende Kosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen: Kosten für ein würdiges Begräbnis und einen einfachen Grabsteinbis zur Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
Wie errechne ich die Beerdigungskosten?
Wie errechne ich die Beerdigungskosten, die ich absetzen kann? Für die Steuererklärung müssen Sie alle Kosten rund um die Bestattung zusammenzählen. Davon ziehen Sie das Erbe ab. Den Betrag, der übrig bleibt, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein: Das ist die Summe, die Sie von der Steuer absetzen können.
Sind die Kosten für die Beerdigung selbst gezahlt?
Bedingung ist allerdings, dass die Kosten für die Beerdigung auch selbst gezahlt wurden und das Erbe dafür nicht ausreichte. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber auch von einer außergewöhnlichen Belastung, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz gewährt eine Pauschale in Höhe von 10.300 Euro.
Welche Beerdigungskosten sind außergewöhnlich?
Hinzu kommt, dass Beerdigungskosten, die über den Nachlasswert hinausgehen, bis maximal 7.500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Wer kann die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?
Wer kann Beerdigungskosten von der Steuer absetzen? Fällt der Nachlass geringer aus als die eigentlichen Bestattungskosten, kann die Differenz in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bedingung ist allerdings, dass die Kosten für die Beerdigung auch selbst gezahlt wurden und das Erbe dafür nicht ausreichte.