Was sind benachbarte Grundstücke?
Grundstücke sind dann benachbart, wenn die Eigentümer oder dinglich Berechtigten durch das Vorhaben in ihren öffentlich-rechtlich geschützten – nachbarlichen – Belangen (Erl. 3) berührt werden können.
Wer ist Eigentümer des Überbaus?
Hier gehört das Eigentum am Überbau dem Nachbarn, indem das Eigentum am überbauten Bauwerk lotrecht an der Grenze geteilt wird (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB). Der Nachbar muss allerdings den Überbau nicht dulden, sondern kann seine Beseitigung verlangen (§§ 93, 1004 Abs. 1 BGB).
Was ist eine Überbaurente?
Versäumt er, der Grenzüberschreitung zu widersprechen, muss er die Überbauung dulden. Nach § 912 Abs. 2 BGB kann er jedoch für die Beeinträchtigung seines Grundstückes eine Geldrente verlangen. Diese wird auch als Überbaurente bezeichnet.
Wann Überbaurente?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist -bezogen auf den Zeitpunkt der Überschreitung der Grundstücksgrenze- der nach Maßgabe der Wertermittlungsverordnung zu ermittelnde Verkehrswert der überbauten Bodenfläche die allein maßgebliche Grundlage für die Bemessung der Überbaurente.
Was sind angrenzende Nachbarn?
Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts ist nicht nur das unmittelbar angrenzende Rechtssubjekt, sondern alle sich in der räumlichen Nähe zum Einwirkungsbereich des Bauvorhabens befindliche Nachbarn.
Welche Rechte haben sie als Eigentümer des Grundstücks?
Als Eigentümer des Grundstücks haben Sie das Recht, Ihr Grundstück jederzeit einzuzäunen und anderen Personen den Zutritt zu verweigern. Irgendwelche gewohnheitsrechtlichen Aspekte bleiben unbeachtlich. Einschränkungen können sich allenfalls aus baurechtlicher Sicht oder aus Naturschutzbelangen ergeben.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Welche Grundstückseigentümer sind bei einer Grundstücksvermessung zu beteiligen?
Bei einer Liegenschaftsvermessung sind die Antragsteller und die Eigentümer des zu vermessenden Grundstücks Verfahrensbeteiligte. Soweit die Grenzen zu den Nachbargrundstücken festzustellen sind oder neue Grenzzeichen in die nachbarliche Grenze eingebracht werden, sind auch diese Grundstückseigentümer zu beteiligen.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.