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Was sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten?
[623] Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozeßsachen), nach den Reichsjustizgesetzen diejenigen Streitigkeiten, die in das Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit (s.d.), und zwar vor die Zivilgerichte, gehören.
Was sind allgemeine Zivilsachen?
Zu den Zivilsachen gehören die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Was wird beim Zivilgericht verhandelt?
Das Zivilgericht ist zuständig, wenn es um Angelegenheiten zwischen Privatpersonen geht. Dies bedeutet, dass es sich beim Kläger um eine Privatperson und nicht um eine staatliche Behörde (wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft) handelt. Grundlage für das Zivilgericht ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
Für was ist das Bezirksgericht zuständig?
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Für was ist das Landesgericht zuständig?
Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und – unabhängig vom Streitwert – bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig.
Was gibt es alles für Gerichte?
In Deutschland gibt es fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit.
- Arbeitsgerichtsbarkeit.
- Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- Finanzgerichtsbarkeit.
- Sozialgerichtsbarkeit.
Was ist das Zivilrecht?
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten, natürlichen und / oder juristischen Personen regelt. Typischerweise wird beim Zivilrecht auf das materielle Zivilrecht Bezug genommen, obwohl das Zivilprozessrecht ebenfalls zum Zivilrecht im weitesten Sinne gehört.
Was kann ein Anwalt für Zivilrecht Wissen?
Ein Anwalt für Zivilrecht kann helfen herauszufinden, ob es sich um zivilrechtliche Ansprüche oder Öffentliches Recht handelt. Die Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht kennen Notar und Anwalt.
Was sind Zivilrechtsstreitigkeiten?
Beispiele. Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen. Beispiele für Streitigkeiten vor dem Zivilgericht sind Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Schadensersatzklagen (z. B. aufgrund eines Verkehrsunfalls).
Was sind die Anspruchsgrundlagen im zivilrechtlichen Recht?
Die Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht kennen Notar und Anwalt. Ob öffentliches oder ziviles Recht: Notar und Anwalt arbeiten in der Regel nicht entgeltlos. Im Zivilrecht werden die Kosten in der Regel anhand des Gegenstandwertes und der konkret geleisteten Tätigkeiten des Anwalts berechnet.
Für welche Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG). Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig.
Wo wird ein Prozess geführt?
In einem Zivilprozess prozessieren zwei Parteien gegeneinander, eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Ein Zivilprozess kann bei einem Amtsgericht oder einem Landgericht stattfinden.
Was ist die Anwaltspflicht in Zivilrechtsstreitigkeiten?
In bestimmten Zivilrechtsstreitigkeiten (meist bei hohen Streitwerten und in Rechtsmittelverfahren) herrscht die sogenannte Anwaltspflicht. Das heißt, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Prozesshandlungen ohne Rechtsanwalt sind unwirksam und ziehen u.U.
Wie muss der Kläger das fremde Recht geltend machen?
Zunächst muss der Kläger vom Rechtsinhaber ermächtigt worden sein, das Recht vor Gericht geltend zu machen. Weiterhin muss der Kläger sein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, das fremde Recht auch gerichtlich rechtskräftig zu machen. Schlussendlich darf die Geltendmachung des Anspruchs nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Wie nennt man einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Klägers?
Einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Klägers nennt man auch Aktivprozess. Das Wortfragment „aktiv“ bezieht sich insoweit auf die Klageerhebung, als aktives Tun. Der Rechtsstreit aus der Perspektive des Beklagten nennt sich hingegen Passivprozess, denn der Beklagte ist nicht derjenige, der den Prozess initiiert hat,…